Fragen und Antworten zum Bahnstreik Welcher Zug fährt, welches Ticket gilt?

Stand: 19.05.2015 14:38 Uhr

Die Bahn hat inzwischen eine gewisse Streik-Routine. Mindestens ein Drittel der Fernzüge soll trotz Streiks fahren, im Regionalverkehr sieht es düsterer aus. Fährt mein Zug? Wie ist das mit Spartickets? Und sind Privatbahnen auch vom Streik betroffen? tagesschau.de beantwortet wichtige Fragen.

Wo erfahre ich genau, welche Verkehrsbehinderungen es gibt?

Detaillierte Informationen gibt die Bahn unter http://www.bahn.de/aktuell/ bekannt. Handy-Nutzer können sich unter m.bahn.de informieren. Aktuelle Fahrplaninformationen gibt es telefonisch unter der allgemeinen Servicenummer der Deutschen Bahn 0180 - 6996633 (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk maximal 60 Cent/Anruf). Zusätzlich ist an den Streiktagen eine kostenlose Servicenummer unter 08000 - 996633 geschaltet.

Fährt mein Zug trotz Streiks?

Die Bahn hat inzwischen eine gewisse Routine bei Lokführerstreiks. In der Regel soll mindestens ein Drittel der Fernzüge trotz Streik fahren. Im Nahverkehr werden es - je nach Region - 15 bis 60 Prozent sein. Ausdrücklich ermuntert die Bahn alle Reisende, die tatsächliche verkehrenden Züge zu nutzen. Ein Ersatzfahrplan für den Fernverkehr und Regionalverlehr gibt Überblick über die verkehrenden Züge. Diese Pläne werden sukzessive veröffentlicht - jeweils für zwei Reisetage im Voraus. An den Bahnhöfen und Reisezentren stehen zusätzliche Bahn-Mitarbeiter bereit.

Ist auch der Nahverkehr betroffen?

Ja. Auch die von der Bahn betriebenen S-Bahnen werden bundesweit bestreikt. U-Bahnen und Straßenbahnen sind nicht betroffen, weil sie nicht von der Bahn betrieben werden. Für die S-Bahnen gibt es ebenfalls Notfahrpläne, besonders betroffen sein dürften wohl die Berliner S-Bahnen, der Raum München sowie das gesamte Rhein-Main-Gebiet. Pendler müssen sich hier auf Verspätungen und volle Züge einstellen, da das S-Bahn-Angebot sehr ausgedünnt ist.

Sind die Privatbahnen auch vom Streik betroffen?

Nein. Im Fernverkehr hat die Bahn aber nur einen Konkurrenten: der Hamburg-Köln-Express (HKX). Und der ist vom Streik nicht betroffen. Im Regionalverkehr gibt es mehrere private Anbieter, darunter der Metronom, die Nordwestbahn, Hessische Landesbahn, Veolia oder Arriva. Alle fahren uneingeschränkt. Auch die Busgesellschaften der Deutschen Bahn sind nicht vom Streik betroffen und unterstützen die Ersatzfahrpläne. Die privaten Fernbuslinien sind natürlich ebenfalls eine Alternative zur Bahn.

Kann ich mein Bahnticket zurückgeben?

Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht antreten können, können ihre Fahrkarte und die Reservierung zurückgeben und den Preis im DB Reisezentrum erstattet bekommen. Die Preise für bereits gekaufte Online-Tickets können sich Reisende auf www.bahn.de erstatten lassen. Die übliche Bearbeitungsgebühr entfällt in allen genannten Fällen.

Kann ich einen anderen Zug nehmen, wenn mein Anschlusszug ausfällt?

Ja. Sie können den nächsten Zug auf der geplanten Strecke nehmen, der Sie mit möglichst geringer Verspätung zum Ziel bringt. Die Deutsche Bahn stellt auf ihrer Webseite klar, dass Reisende in diesen Fällen auch höherwertige Züge nutzen können.

Was passiert mit Spartickets?

Bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, ist die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.

Normalerweise gibt es Entschädigungen bei Verspätungen. Auch bei einem Streik?

Ja. Denn der Grund für die Verspätung ist nicht relevant. Früher konnte sich die Bahn bei Streiks noch auf höhere Gewalt berufen, das hat sich seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im September 2013 geändert. Bahnreisenden steht ab einer Stunde Verspätung eine Erstattung von 25 Prozent des Fahrpreises zu, 50 Prozent ab zwei Stunden. Fahrgastrechte können direkt bei der Bahn eingefordert werden. Auch ein Online-Formular steht zur Verfügung.

Zahlt die Bahn mir ein Hotel oder ein Taxi für die Weiterbeförderung, wenn ich mein Ziel abends nicht mehr erreiche?

Es kommt auf den Einzelfall an. "Ist ein Reisender mit dem letzten Zug am späten Abend unterwegs und führt die Bahnfahrt wegen des Streiks nicht zum Zielort, dann darf ein Taxi und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft zu einem angemessenen Preis genutzt werden", sagt Edgar Isermann, Leiter der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Das gilt auch, wenn die Bahnfahrt zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens geplant war. Die Alternativkosten können bei der Deutschen Bahn eingereicht werden. Wie viel die Deutsche Bahn erstattet, entscheidet der Einzelfall.

Zahlt die Bahn Entschädigung, wenn ich meinen Flug oder meinen Urlaub wegen des Streiks nicht antreten kann?

Nein. Hier gibt es keine Rechtsgrundlage für Ansprüche. Reisende müssen auf die Kulanz der Bahn hoffen und können sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr wenden.

Wer haftet, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?

Wer wegen eines Streiks zu spät zur Arbeit kommt, muss die versäumte Zeit nacharbeiten oder aber eine Lohnkürzung hinnehmen. Zudem ist der Hinweis auf bestreikte Bahnen keine Entschuldigung für ein Zuspätkommen: Wenn die Verkehrsbehinderung vorhersehbar sei, müssten sich Arbeitnehmer auf längere Fahrtzeiten einstellen und entsprechend eher losfahren oder alternative Verkehrsmittel nutzen, so die Rechtsexperten der Industrie- und Handelskammern. Die Folgekosten sind rechtlich nicht zu erstatten. Auch hier können sich Bahnfahrer an die Schlichtungsstelle wenden, der Einzelfall entscheidet.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 04. Mai 2015 um 15:00 Uhr.