EuGH kippt Regelung zu Agrarbeihilfen Subventionsempfänger künftig wieder Top Secret?

Stand: 09.11.2010 15:02 Uhr

Wer erhält EU-Agrarsubventionen? Bisher wurden die Namen der Subventionsempfänger im Internet veröffentlicht. Doch damit ist nun vorläufig Schluss: Der EuGH entschied, eine Veröffentlichung der Namen und der erhaltenen Summen verstoße in der jetzigen Form gegen den Datenschutz.

Die Namen der Empfänger von EU-Landwirtschaftsbeihilfen dürfen nicht länger in der bisherigen Form veröffentlicht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes und erklärte die entsprechende EU-Verordnung für ungültig. In Deutschland wurden bislang die Namen von Landwirten und die Summe, die sie aus dem Agrartopf erhalten, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ins Internet gestellt. Die Inhaber zweier Betriebe hatten dagegen geklagt.

Von deutschen Gerichten wurde die Praxis bislang unterschiedlich bewertet. Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden legte die beiden Klagen der Landwirte dem EuGH in Luxemburg vor. Dieser betonte in seinem Urteil zwar, das Ziel, Transparenz über die Verwendung von EU-Mitteln sicherzustellen, sei legitim - die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten der Subventionsempfänger in der bisherigen Form sei aber, in Abwägung mit dem Recht auf Datenschutz, unverhältnismäßig.

EU prüft geänderte Verordnungen

Unverhältmäßig sei vor allem, dass in den Veröffentlichungen nicht nach Bezugsdauer, Häufigkeit, Art und Umfang der erhaltenen Beihilfen unterschieden werde. Somit ließen die Richter die Möglichkeit einer Neuregelung, die das berücksichtigt, offen. Es werde nun geprüft, wie die entsprechenden Verordnungen geändert werden könnten, um die Transparenz auch künftig sicherzustellen, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel.

Die Entscheidung des EuGH gilt nicht für Unternehmen - deren Daten dürfen weiterhin veröffentlicht werden. Auch die bisher ins Netz gestellten Listen müssen laut EuGH nicht gelöscht werden. Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner erklärte dennoch, bis zu einer EU-weiten Neuregelung werde die Veröffentlichung von Bund und Ländern mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Auf der Website www.agrar-fischerei-zahlungen.de ist seit dem Mittag statt der Empfängerliste des EU-Agrarfonds nur noch der Hinweis auf das EuGH-Urteil zu sehen.

Aktenzeichen: C-92/09 und C-93/09