Interview

Bundeswahlgesetz Interview: Was sind eigentlich Überhangmandate?

Stand: 24.09.2009 12:38 Uhr

Der deutsche Bundestag ist nach jeder Wahl mit 598 Plätzen zu besetzen. Meist sitzen aber mehr Abgeordnete im Parlament. Der Politologe Joachim Behnke von der Zeppelin University erklärt, wie es dazu kommt.

tagesschau.de: Herr Behnke, was hat es mit den Überhangmandaten auf sich?

Behnke: Jede Partei bekommt zunächst bundesweit so viele Sitze, wie ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen. Und diese werden dann auf die jeweiligen Landeslisten der Parteien verteilt. Jetzt kommen aber noch die Direktkandidaten hinzu, die ihre Wahlkreise mit den Erststimmen gewonnen haben. Wenn nun eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommen hat, als ihr aufgrund ihrer Zweitstimmen eigentlich zustehen, dann entstehen diese Überhangmandate - weil die überschüssigen Sitze den Direktgewählten ja nicht wieder weggenommen werden.

tagesschau.de: Gibt es denn Parteien, die von diesem Effekt besonders profitieren?

Behnke: Die Überhangmandate sollten bei dieser Wahl ganz deutlich zugunsten der CDU ausfallen, wenn uns die derzeitigen Umfragen die richtigen Stärkeverhältnisse zwischen den Parteien prognostizieren. Und zwar deswegen, weil die Bedingungen zur Entstehung von Überhangmandaten für die CDU so günstig sind wie nie zuvor. Sie liegt einerseits sehr deutlich vor der SPD, andererseits klar unter der 50-Prozent-Grenze. Beides zusammen schafft ideale Umstände für die Entstehung von Überhangmandaten. Wir werden daher mit hoher Wahrscheinlichkeit einen neuen Spitzenwert an Überhangmandaten bekommen.

Zur Person

Joachim Behnke ist Inhaber des Lehrstuhls für Politikwissenschaft an der Zeppelin University in Friedrichshafen. Er habilitierte über das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland. Behnke ist bei der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft der Sprecher des Arbeitskreises für empirische Methoden der Politikwissenschaft.


tagesschau.de: Fair ist das ja nicht. Ist das Wahlsystem auch verfassungswidrig?

Behnke: Fair ist das mit Sicherheit nicht. Aber unfair ist ja noch lange nicht verfassungswidrig. Es geht hierbei bestenfalls um den Wahlrechtsgrundsatz der Stimmengleichheit - und unter diesem Aspekt ist früher schon öfter geklagt worden. Bisher sind die Urteile allerdings so ausgefallen, dass Überhangmandate an sich nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Was aber sehr wohl als verfassungswidrig gilt, sind die Überhangmandate in Verbindung mit negativen Stimmgewichten.

tagesschau.de: Besteht also ein Risiko, dass die Wahl im Nachhinein für ungültig erklärt werden könnte?

Behnke: Darüber kann man bestenfalls Spekulationen anstellen. Das entscheidende Urteil zu Überhangmandaten vom Bundesverfassungsgericht von 1997 ging damals 4:4 aus. Die Überhangmandate waren also weiterhin verfassungskonform. Wenn jetzt allerdings eine neue Situation entsteht, weil Überhangmandaten in einem bisher nicht dagewesenen Ausmaß auftreten, noch dazu die Mehrheitsverhältnisse umkehren, dann kann man nicht ausschließen, dass Karlsruhe möglicherweise den Effekt der Überhangmandate als verfassungswidrig einstufen und im Extremfall sogar Neuwahlen oder einen entsprechenden Ausgleich anordnen könnte.

Das Interview führte Danyal Bayaz für tagesschau.de.