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Wahlbeteiligung: 93,4%

Regierung

Bei dieser Wahl galt die Sperrklausel nicht. Dadurch waren auch folgende Parteien in der Volkskammer vertreten: DBD (2,2 %, 9 Sitze), Grüne Partei - UFV (2,0 %, 8 Sitze), DA (0,9 %, 4 Sitze), NDPD (0,4 %, 2 Sitze), DFD (0,3 %, 1 Sitz), AVL (0,2 %, 1 Sitz).

Die Volkskammer war das Einkammerparlament der DDR. Sie wurde von den Bürgern zunächst alle vier Jahre, ab 1976 alle fünf Jahre gewählt. Zur Abstimmung stand jedes Mal lediglich eine Einheitsliste der Nationalen Front. In ihr hatten sich alle Parteien und die politischen Massenorganisationen zusammengeschlossen. Dazu zählten neben der SED die Parteien CDU, LDPD, NDPD und DBD sowie SED-nahe Massenorganisationen wie die Einheitsgewerkschaft FDGB, der Jugendverband FDJ und der Kulturbund.

Bis zur politischen Wende im Herbst 1989 gab es nie Konkurrenz zu dieser Einheitsliste, obwohl die Wahlgesetze sie theoretisch zuließen. Die 400, später 500 Abgeordnetenmandate wurden nach einem vor der Wahl festgelegten Schlüssel unter den Parteien und Organisationen der Einheitsliste verteilt. Die Dominanz von SED-Mitgliedern in den Massenorganisationen, z.B. der FDJ, garantierte, dass die Einheitspartei im Parlament stets über die klare Mehrheit verfügte. Bei allen Volkskammerwahlen von 1950 bis 1986 wurde die Wahlbeteiligung mit mehr als 98 Prozent und die Zahl der Ja-Stimmen mit mehr als 99 Prozent angegeben.

Volkskammerwahl 1990

Parteien unter fünf Prozent

Partei Prozent Stimmen
B90
2,90
29
DBD
2,20
22
G-UFV
2,00
20
DA
0,90
9
NDPD
0,40
4

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