Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, muss lebenslang in Haft bleiben. Der BGH wies die Revision gegen ihre Verurteilung zurück. Damit ist Zschäpe rechtskräftig als Mittäterin des NSU verurteilt. Von Klaus Hempel.
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Rechtsterroristin Zschäpe und der beiden NSU-Helfer Wohlleben und Holger G. verworfen. Die Verurteilung der drei durch das Oberlandesgericht München ist damit rechtskräftig.
Im Juli 2018 verkündete das OLG München sein Urteil im NSU-Verfahren. 93 Wochen später legten die Richter die schriftlichen Gründe vor. Nun stehen offenbar am 19. August erste Entscheidungen des BGH bevor. Von Holger Schmidt.
Nach mehr als fünf Jahren steht der NSU-Prozess vor dem Abschluss: Das Urteil wird für nächste Woche erwartet. Im Schlusswort sprach Beate Zschäpe erstmals - und distanzierte sich von den Verbrechen.
Beate Zschäpe soll freigelassen werden - und zwar sofort. Das zumindest fordern ihre Pflichtverteidiger. Zschäpe sei nur wegen Brandstiftung zu verurteilen, hieß es im Plädoyer. Von Ina Krauß.
Wenige Gerichtsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik haben sich so hingezogen wie der NSU-Prozess. Seit fünf Jahren läuft er vor dem Oberlandesgericht München. Warum er so lange dauert, erläutert Alf Meier.
Immer wieder hatten sich die Plädoyers der Verteidiger im NSU-Prozess verzögert. Jetzt haben die Zschäpe-Anwälte ihre Schlussvorträge begonnen. Sie sehen in der Hauptangeklagten keine Mittäterin.
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