Das Kölner Verwaltungsgericht wird vor der Bundestagswahl nicht mehr über den Streit um eine Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall entscheiden. Das liege auch an der "hohen Komplexität" des Verfahrens.
Beamte schwören einen Eid aufs Grundgesetz. Was aber passiert, wenn sie zugleich Mitglied einer Partei sind, die vom Verfassungsschutz zum Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen erklärt wird? Von Lena Klimpel.
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