Mehr gesammelte Daten, mehr Sicherheit - das ist quasi das Mantra, das Sicherheitsbehörden und Regierungen für die Vorratsdatenspeicherung ins Feld führen. Doch es fehlen Daten, die diese Argumentation stützen. Von Stephan Ebmeyer.
Die Vorratsdatenspeicherung ist faktisch ausgesetzt: Die Bundesnetzagentur wird nicht darauf bestehen, dass Telekommunikationsfirmen mitmachen. Sie will ein Gerichtsurteil abwarten - und das kann dauern. Gigi Deppe erklärt, warum.
Für den Gutachter am EuGH ist der Fall klar: Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung durch Telekommunikations-Unternehmen verstößt gegen Grundrechte. Das Gericht entscheidet erst in einigen Monaten, doch das Wort des Gutachters hat ein hohes Gewicht.
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