Es sind Regeln, die hoffentlich nie zur Anwendung kommen: Der Bundestag hat das Triage-Gesetz beschlossen. Darin wird geregelt, welche Patienten im Fall von Versorgungsengpässen bei Pandemien behandelt werden - und welche nicht.
Heute stimmt der Bundestag über das sogenannte Triage-Gesetz ab. Es soll eine Benachteiligung behinderter und alter Menschen im Krankenhaus verhindern. Die Bedenken dagegen sind jedoch groß. Von Johanna Wahl.
Gesundheitsminister Lauterbach hat einem Medienbericht zufolge einen Gesetzentwurf für die Triage vorgelegt. Demnach soll nur die Überlebenswahrscheinlichkeit von Patienten darüber entscheiden, wer zuerst medizinisch versorgt wird.
Gut vier Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ringt die Bundesregierung weiter um eine Triage-Regelung. Ein Entwurf sei noch in der Abstimmung. Offenbar liegt ein Vorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach vor.
Die Karlsruher Entscheidung zur Triage war nicht unbedingt zu erwarten. Was aber bedeutet sie? Was muss sich nun konkret ändern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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