Gesundheitsminister Lauterbach hat einem Medienbericht zufolge einen Gesetzentwurf für die Triage vorgelegt. Demnach soll nur die Überlebenswahrscheinlichkeit von Patienten darüber entscheiden, wer zuerst medizinisch versorgt wird.
Gut vier Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ringt die Bundesregierung weiter um eine Triage-Regelung. Ein Entwurf sei noch in der Abstimmung. Offenbar liegt ein Vorschlag von Gesundheitsminister Lauterbach vor.
Klarer konnten es die Karlsruher Richter nicht formulieren: Es brauche ein "unverzügliche" Triage-Regelung zum Schutz von Menschen mit Behinderung. Der Beschluss wurde parteiübergreifend begrüßt, die Bundesregierung verspricht schnelle Abhilfe.
Das Bundesverfassungsgericht drängt auf gesetzliche Regelungen zur Triage. Was zunächst wie ein Seitenhieb gegen Ärzte anmutet, ist eigentlich ein Warnschuss für die Politik. Denn die hat es versäumt, den Schutz aller abzusichern. Von Tilmann Kleinjung.
Der Gesetzgeber muss für den Fall pandemiebedingter Triage "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Die Karlsruher Entscheidung zur Triage war nicht unbedingt zu erwarten. Was aber bedeutet sie? Was muss sich nun konkret ändern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Mit Corona kam die Frage auf: Wer wird behandelt, wenn es zu wenige Intensivbetten gibt? Menschen mit Behinderung fürchten, dass sie im Zweifel aufgegeben werden, und haben geklagt. Heute wird die Entscheidung bekannt gegeben. Von Klaus Hempel.
Mit täglichen Corona-Rekordwerten steigt auch die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe: Mehr als 4300 Covid-Patienten liegen derzeit auf Intensivstationen. Was, wenn die Betten nicht mehr reichen? Von Lilly Zerbst und Antonia Weise.
Das Corona-Virus breitet sich rasant aus - sowohl Großstädte als auch ländliche Regionen sind stark betroffen. Die Entwicklung zeigt, wie diffus und komplex die Lage ist. Welche Wirkung einzelne Maßnahmen haben, lässt sich kaum bewerten. Von P. Gensing und A. Reisin.
Wer wird bei medizinischer Überlastung behandelt? Wer nicht? Der Gesetzgeber muss dies - zumindest vorerst - nicht verbindlich regeln. Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag von neun Menschen ab.
In der Corona-Krise könnten Krankenhäuser überfordert sein. Welche Patienten haben dann Priorität? Soll nach Alter, Verfassung oder gar per Los entschieden werden? Eine klare Rechtslage gibt es nicht. Von Kolja Schwartz.
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