Ob Smartphone, Tablet, Apple Watch, Apple-TV oder Fire-TV: Die tagesschau-App bietet aktuelle Nachrichten in Videos, Texten und Sendungen - optimiert für jeden Ausspielweg.
Startseite mit Texten oder Videos, Anzeige von Kommentaren, schnelle Aktualisierung der Startseite: Vier Monate nach dem Start ihrer neuen App hat die Tagesschau ein Update dazu herausgebracht. Damit reagiert die Redaktion auf die Anregungen der Nutzer. Von Christiane Krogmann.
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Oberlandesgericht Köln die Tagesschau-App als "presseähnlich" eingestuft. In der Form, in der sie am Beispieltag 2011 abrufbar war, sei sie unzulässig gewesen. Frank Bräutigam erläutert, was das Urteil bedeutet.
Die juristische Auseinandersetzung um die Tagesschau App wird bereits seit Jahren geführt - und nach der Entscheidung des BGH ist nun wieder das Oberlandesgericht Köln am Zug.
Anders als die erste Instanz hat das Oberlandesgericht Köln die Klage der Zeitungsverleger gegen die tagesschau-App abgewiesen. Diese sehen in dem Angebot für mobile Geräte unfaire Konkurrenz und kündigten Revision an.
Die ARD setzt weiterhin darauf, den Streit mit acht Zeitungsverlagen um die Tagesschau App außergerichtlich beizulegen. Unabhängig davon haben ARD und NDR aber Berufung gegen ein Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt, das die App eines einzelnen Tages des Jahres 2011 als zu "presseähnlich" verboten hatte.
Das Landgericht Köln ist im Streit um die Tagesschau App nur zum Teil den klagenden Zeitungsverlegern gefolgt. Die App vom 15. Juni 2011 sei nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar, so die Richter. Allerdings: Das Urteil bezieht sich nur auf diesen Tag. Das Verbot gilt nicht grundsätzlich.
Das OLG Köln hat die Klage gegen die Tagesschau App in zweiter Instanz abgewiesen. Was war der Klagegrund? Was sind die Argumente der beiden Parteien? Der WDR-Medienjournalist Willi Schlichting beantwortet die wichtigsten Fragen zum Streit um die Tagesschau im Netz.
Erst kam die Klage gegen die tagesschau-App, dann Gespräche zwischen Öffentlich-Rechtlichen und Zeitungsverlegern darüber, was wer im Web darf. Was war der Klagegrund? Worüber wird genau geredet? Wann gibt es eine Einigung?
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