Juristische Niederlage für Claudia Pechstein: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde der Eisschnellläuferin gegen das Sportgericht CAS zurückgewiesen. In einem Aspekt bekam sie aber Recht.
Die Eisschnellläuferin Pechstein hat vor dem BGH eine Niederlage erlitten. Die Richter erklärten ihre Schadensersatzklage wegen einer Dopingsperre für unzulässig vor deutschen Gerichten. Damit stärken die Richter den CAS. Pechstein kritisierte das Urteil scharf.
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshof muss Claudia Pechstein eine schwere juristische Niederlage hinnehmen. Der BGH hat ihre Schadensersatzklage abgewiesen. ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erläutert die Hintergründe.
Seit Jahren kämpft Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein juristisch gegen den Internationalen Eislaufverband ISU. Sie verlangt Schadensersatz für ihre Dopingsperre. Heute urteilt der BGH - und dabei geht es nicht nur um den Fall Pechstein, wie Kolja Schwartz erklärt.
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