Es geht um nicht genehmigte Zitate von Altkanzler Kohl in einem Buch: Nach sieben Jahren Rechtsstreit hat der BGH entschieden, dass seine Witwe dafür keine Entschädigung erhält. Erledigt sein dürfte der Fall aber nicht. Von G. Deppe.
In einem Buch war aus vertraulichen Gesprächen mit Helmut Kohl zitiert worden. Der Altkanzler sollte deshalb eine Millionen-Entschädigung erhalten - doch er starb. Jetzt entschied der Bundesgerichtshof, dass seine Witwe den Anspruch nicht erbt.
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