Im beschlossenen Jahressteuergesetz sollen einige Energieunternehmen befristet einen Energiekrisenbeitrag leisten. Die unionsgeführten Länder äußern verfassungsrechtliche Bedenken und wollen den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen.
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz verabschiedet. Unter anderem kommt auf gut verdienende Energieunternehmen nun eine Übergewinnsteuer zu, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dagegen entlastet.
Immobilien werden bei Schenkung und Erbschaft künftig anders bewertet. Für Angehörige kann das höhere Steuern bedeuten. Auch die Bodenpreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Von Johanna Wahl.
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