Immobilienbesitzer mussten in 15 Bundesländern bis Ende Januar die Erklärung zur neuen Grundsteuer abgeben. Einige Länder haben bei ihren eigenen Liegenschaften die Frist allerdings selbst nicht eingehalten. Von Fabian Siegel.
Die Frist zur Einreichung der Grundsteuererklärung für Bürger und Betriebe läuft Ende des Monats ab. Der Bund reicht die Erklärung für sämtliche Liegenschaften dagegen "nach der jetzigen Planung" erst bis Ende September ein.
Viele Hausbesitzer dürften aufatmen. Statt Ende Oktober müssen sie die Grundsteuererklärung nun erst bis Ende Januar 2023 abgeben. Das haben die Finanzminister der Länder beschlossen.
Es steht ein neuer Termin im Raum: Premierministerin May hat der EU eine Verlängerung der Brexit-Frist bis zum 30. Juni vorgeschlagen. Eine Teilnahme Großbritanniens an der Europawahl werde vorbereitet.
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