Der EuGH hat zu zwei alten Fällen von Urheberrechtsverstößen auf Plattformen wie YouTube ein Urteil gefällt: Die Anbieter haften nicht automatisch für illegale Inhalte. Heute gilt allerdings eine andere Rechtslage. Von K. Hempel.
Mit Zahlungen an die Konkurrenz versuchen Pharmariesen, die Herstellung von Nachahmerprodukten zu verzögern. Das ist wettbewerbswidrig, urteilte der EuGH. Davon könnte der Verbraucher profitieren.
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