Das Anbahnen sexueller Kontakte zu Kindern und Jugendlichen im Netz ist verboten. Tatverdächtige sind häufig selbst noch minderjährig. Das zeigt auch ein Selbstversuch von Report Mainz, der vor drei Jahren begann.
Das neue Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche besser davor schützen, in Online-Spielen und Apps von Sexualstraftätern angesprochen zu werden. Doch Experten zweifeln an der Durchsetzbarkeit. Von Lea Eichhorn.
Liveblog
Exklusiv