Vor einem Jahr gab es wegen des hohen Infektionsgeschehens sehr viele Einschränkungen, die durch die sogenannte Bundesnotbremse in Kraft traten. Dagegen klagte ein Restaurantbetreiber - und verlor nun vor dem Bundesverfassungsgericht.
Bei einer möglichen Rückkehr zur "Bundesnotbremse" bei steigenden Infektionszahlen soll die Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr das Hauptkriterium sein. Die Regierung will zukünftig mehrere Faktoren heranziehen.
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden auch arbeitsrechtliche Regeln zu Homeoffice und Schnelltests verbindlicher. Richtig zwingend sind sie allerdings immer noch nicht. Von Christoph Kehlbach.
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