Der Satiriker Jan Böhmermann bekommt für das "ZDF Magazin Royale" seinen sechsten Grimme-Preis. Auch das Sandmännchen wird ausgezeichnet. Mehrere Preise gibt es zudem für Formate, die sich mit Vielfalt in der Gesellschaft beschäftigen.
Hessens Verfassungsschutz hat nach der Veröffentlichung der NSU-Akten durch das "ZDF Magazin Royale" Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Dabei gehe es um die Weitergabe geheimer Informationen, nicht um die Veröffentlichung.
Erst 120, dann immerhin noch 30 Jahre wollte Hessen einen Bericht des Verfassungsschutzes zum NSU geheim halten. Nun machte das ZDF Magazin Royale den Bericht öffentlich zugänglich, der kein gutes Licht auf die Arbeit des Dienstes wirft.
Dem Influencer Kliemann drohen nun auch strafrechtliche Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Stade hat Ermittlungen wegen Betrugsverdachts eingeleitet. Hintergrund sind Enthüllungen des Satirikers Böhmermann über fragwürdige Maskengeschäfte.
Mehrere Politiker sehen nach den Recherchen des "ZDF Magazin Royale" Nachholbedarf bei der Bekämpfung von Hasskommentaren im Internet. Polizei und Justiz hätten in dem Bereich "massive Defizite", so FDP-Politiker Kuhle.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, aber offenbar gibt es bei der Strafverfolgung in Deutschland Defizite. Eine Aktion des "ZDF Magazin Royale" führte nun zu Ermittlungen wegen Strafvereitelung innerhalb der Polizei.
Fragwürdige Maskendeals, intransparenter Umgang mit Spenden: Nach einer Recherche von Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" steht der Influencer Kliemann unter Druck. Kliemann entschuldigte und verteidigte sich. Doch viele Fragen bleiben offen.
Das Hamburger Landgericht hat sich erneut mit dem "Schmähgedicht" Jan Böhmermanns befasst - das Urteil soll erst im Februar 2017 fallen. Doch weshalb war eine erneute Verhandlung notwendig? Von Kolja Schwartz und Tobias Sindram.
Der Tag nach der Einstellung der Ermittlungen gegen Jan Böhmermann: Ein Merkel-Sprecher sagt, dass "alles gesagt" sei. Ein Erdogan-Vertrauter schimpft auf die deutsche Justiz. Und der Satiriker selbst? Veröffentlicht ein Mini-Manifest mit harscher Kritik.
"Ein Armutszeugnis für die deutsche Justiz": Mit deutlichen Worten kritisiert ein Erdogan-Vertrauter das Ende der Ermittlungen gegen den Satiriker Böhmermann - und kündigt eine Beschwerde des türkischen Präsidenten gegen die Entscheidung an.
Die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr gegen Jan Böhmermann wegen der angeblichen Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan. Warum nicht? Darf sich Erdogan dagegen wehren? Und was ist mit dem anderen Verfahren? Von Kolja Schwartz.
"Strafbare Handlungen waren nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen": Die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann wegen angeblicher Beleidigung des türkischen Präsidenten Erdogan sind eingestellt worden. An anderer Stelle geht die juristische Auseinandersetzung aber weiter.
Der türkische Staatschef Erdogan will Klagen wegen Präsidentenbeleidigung zurückziehen. Dies sei ein Zeichen seines guten Willens. Sein deutscher Medienanwalt stellte nun klar, dass diese Ankündigung nur für die Türkei gelte - und damit nicht für den Fall Böhmermann.
Der türkische Präsident Erdogan will das Schmähgedicht des Satirikers Böhmermann offenbar komplett verbieten lassen. Das berichtet der "Spiegel". Bislang untersagte ein Gericht nur die Wiederholung einiger Stellen.
Auch das Oberlandesgericht Köln hat die vom türkischen Präsidenten beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner zurückgewiesen. Damit erleidet Erdogan eine weitere Schlappe im Rechtsstreit um Döpfners Unterstützung für das Schmähgedicht von Böhmermann.
Einen Monat nach der Entscheidung im Fall Böhmermann hat das Landgericht Hamburg seine Begründung veröffentlicht. Die Richter erläutern darin, warum sie Zeilen wie die mit dem "Schweinefurz" für unzulässig halten. Und warum sich der türkische Präsident andere Teile der Satire gefallen lassen müsse.
Moderator Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht "Schmähkritik" nicht hinnehmen. Dem Gericht seien schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, erklärte sein Anwalt. Passagen waren wegen ehrverletzenden Inhalts gegen Präsident Erdogan verboten worden.
Moderator Böhmermann darf Teile seines Gedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan wegen des schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht wiederholen, so das Landgericht Hamburg. Es gibt mit einer entsprechenden einstweiligen Verfügung einem Antrag von Erdogan statt.
Mit einer Initiative haben einige Länder versucht, dass der Bundesrat sofort über die Abschaffung des Majestätsbeleidigungs-Paragrafen im Strafrecht abstimmt. Sie halten ihn für nicht mehr zeitgemäß. Doch die Länderkammer lehnte den Vorstoß ab.
Erst war das "Schmähgedicht" von ZDF-Moderator Böhmermann über den türkischen Präsidenten Erdogan. Dann kam das große Schweigen von Böhmermann und Merkels "Ja" zu Ermittlungen gegen den Satiriker. Jetzt kritisiert er die Kanzlerin: "Sie hat mich Erdogan zum Tee serviert".
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