Paragraf 219a ist seit Jahren umkämpft, nun gehört er der Geschichte an. Der Bundestag beschloss die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Die Ampel sprach von einem "Triumph", Kritik kam von der Union.
Dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fällt, ändert nichts an einem grundsätzlichen Problem: In vielen Regionen finden Frauen keine Ärztinnen oder Ärzte, die Abbrüche vornehmen. Von L. Gather.
Für Arztpraxen soll es bald nicht mehr strafbar sein, im Internet über Abtreibungen zu informieren. Justizminister Buschmann legte dazu einen Referentenentwurf vor. Aus der Opposition kommt teils Zustimmung, teils Widerspruch.
Schwangere sollen sich einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett billigte einen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a. Kritikern geht der aber nicht weit genug.
Der Bundestag hat dem umstrittenen Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen zugestimmt. Schwangere sollen dadurch einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden können.
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