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Begrenzung der Staatsverschuldung im Grundgesetz

Stand: 12.06.2009 23:56 Uhr

Wäre Deutschland Karstadt oder Opel, wir hätten längst dicht gemacht, so heillos stehen wir in der Kreide: Die Staatsverschuldung liegt zur Zeit bei mehr als 1500 Milliarden Euro! Da sich angesichts solcher Haushaltslöcher kein Übernahmekandidat finden lässt, versucht sich Deutschland selbst zu retten und hat seit heute eine sogenannte "Schuldenbremse" im Grundgesetz stehen. Die besagt, dass der Bund ab 2020 keine Schulden mehr machen darf, und dass jene Länder, die besonders schwachbrüstig sind, einen jährlichen Zuschuss von 800 Millionen Euro bekommen sollen. Das reicht aber hinten und vorne nicht, protestiert das hochverschuldete Schleswig-Holstein und will nun klagen.

Schuldenbremse
tagesthemen, tagesthemen, 12.06.2009 23:15 Uhr