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Vermieter nicht zu Kontrolle von Elektro-Anlagen verpflichtet

Stand: 25.02.2009 05:12 Uhr

Vermieter sind zwar grundsätzlich für die Sicherheit in ihren Immobilien zuständig. Eine regelmäßige Kontrolle aller Elektro-Anlagen gehört aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht zu ihren Pflichten. Geklagt hatte ein Mieter, dessen Wohnung durch ein Feuer in der Nachbarwohnung beschädigt worden war. Brandursache war nach seiner Auffassung eine vom Vermieter angebrachte Dunstabzugshaube.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 15.10.2008 20:00 Uhr