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Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Verbraucher

Stand: 24.10.2008 03:04 Uhr

Das Rabatt-System Payback darf seinen Kunden künftig nur mit ausdrücklicher Zustimmung Werbung per SMS oder E-Mail zuschicken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Er gab damit einer Klage der Verbraucherzentralen statt - dies allerdings nur zum Teil. Werbung per Post bleibt zulässig, es sei denn, der Kunde hat dies im Antragsformular abgelehnt.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 16.07.2008 20:00 Uhr