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Bundesgerichtshof entscheidet: Väter müssen für Ganztagsbetreuung aufkommen

Stand: 06.06.2008 08:00 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat heute ein Grundsatzurteil zu den Kosten der Kinderbetreuung gefällt. Geklagt hatte eine alleinerziehende Mutter. Sie ist voll berufstätig und lässt ihre Tochter deshalb ganztags in der Kita betreuen. Dafür wollte sie den Vater zur Kasse bitten - über dessen übliche Unterhaltszahlungen hinaus. Zu Recht, entschieden die Richter. Der Vater müsse einen Anteil zahlen. Denn die Betreuung im Kindergarten, ob ganz- oder halbtags, gehöre zum Lebensbedarf eines Kindes.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 06.03.2008 20:00 Uhr