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Rasterfahndung

Stand: 10.04.2008 18:27 Uhr

Auch in Nordrhein-Westfalen ist die nach den Terroranschlägen vom 11. September eingeleitete Rasterfahndung für teilweise unzulässig erklärt worden. Bei der umstrittenen Fahndungsmethode werden gezielt Datenbestände auf Personengruppen abgeglichen. In Nordrhein-Westfalen - so das Oberlandesgericht Düsseldorf - hätte die Fahndung auf Personen beschränkt werden müssen, die die Staatsangehörigkeit eines verdächtigen Landes besitzen.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 11.02.2002 20:00 Uhr