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Tierschutz

Stand: 11.04.2008 04:02 Uhr

Als erstes Land in der Europäischen Union räumt Deutschland dem Tierschutz Verfassungsrang ein. Der Bundestag beschloss heute mit großer Zustimmung, auch aus den Reihen der Opposition, den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Auf geltendes Recht wird die Änderung nach Angaben der Regierung keine Auswirkungen haben; bei neuen Gesetzen müssen aber Leben und Wohlergehen von Tieren stärker berücksichtigt werden. Es sind nur drei Worte, aber durch sie hat der Tierschutz ab heute Verfassungsrang. Symbolisch ergänzte Verbraucherschutzministerin Künast bei einer Aktion der Tierschützer den Artikel 20 A des Grundgesetzes. Er heißt nun: Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen UND DIE TIERE. Für die Ministerin ist klar: Diese drei Worte sind mehr als nur Symbol. Renate Künast, Bundesministerin f. Verbraucherschutz: "Ich meine, dass die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel Grundgesetz vor allem eines bedeutet, dass es nämlich in Zukunft, wenn es um die Abwägung von Rechtsgütern geht, keine Hilfskonstruktionen mehr braucht, sondern bei der Abwägung, der festgeschriebene Tierschutz ein ganz neues Gewicht bekommt." Jahrelang war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament für eine Verfassungsänderung am Widerstand der Union gescheitert. Ihr Argument bisher: Man habe bereits eines der schärfsten Tierschutzgesetze der Welt. Erst nach dem Schächtungsurteil des Verfassungsgerichtes schwenkte die Union um. Heute gilt auch bei CDU und CSU: Norbert Geis, CDU/CSU: "Es ist überhaupt kein Zweifel, dass durch die Aufnahme in die Verfassung der Tierschutz ein stärkeres Gewicht erhält." Konkret heißt das: Bei Tierversuchen zum Beispiel steht das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nicht mehr automatisch weit über dem Tierschutz. Der Gesetzgeber muss in seinem Handeln jetzt mehr auf die Tiere achten. Die Tierschützer knüpfen daran hohe Erwartungen. Wolfgang Apel, Präsident Deutscher Tierschutzbund: "Das heißt, dass das Tier jetzt endlich eine andere Bedeutung hat, das gleiche wie die Umwelt. Das heißt aber auch, dass das Tierschutzgesetz kein zahnloser Tiger mehr ist." Die Verfassungsänderung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden, die Länder haben aber ihre Zustimmung bereits signalisiert.    

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 17.05.2002 20:00 Uhr