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BGH-Urteil zu Kopplungsgeschäft

Stand: 11.04.2008 05:54 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sogenannte Kopplungsgeschäfte grundsätzlich zulässig sind. Beim Angebot nahezu geschenkter Produkte in Verbindung mit Verträgen langer Laufzeit gelten künftig aber strenge Auflagen. In diesen Angebotspaketen stecke, so wörtlich, ein erhebliches Preisverschleierungspotential.  

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 13.06.2002 20:00 Uhr