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Stand: 13.04.2008 20:06 Uhr

Scharfe Kritik hat der Sozialverband VdK an Teilen der Gesundheitsreform geübt. Danach müssen Neurentner von Januar an auch dann den vollen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen, wenn sie sich ihre Direktversicherung auf einen Schlag auszahlen lassen. Der VdK erwägt Verfassungsklage gegen die Regelung. Sein Verband werde prüfen, ob sie mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sei, sagte Präsident Hirrlinger. Robin Lautenbach berichtet. Jeder Arbeitnehmer braucht eine zusätzliche Altersvorsorge, so das Credo aller Sozialpolitiker. Und Betriebsrenten, Direktversicherungen oder Pensionskassen seien besonders dafür geeignet. Doch im neuen Jahr müssen Rentner auf solche Zusatzeinkünfte nicht mehr den halben, sondern den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Kritik daran versteht die Staatssekretärin im Gesundheitsministerium nicht. Die neue Regelung sei nur gerecht. Marion Caspers-Merk, Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, SPD: "Wir haben derzeit eine ungleiche Situation. Bei der gesetzlichen Rente bezahlt die Rentnerin oder der Rentner die eine Hälfte, während die andere Hälfte aus den Rentenkassen kommt. Das heißt, es kommt bei der Krankenversicherung der volle Krankenversicherungsbeitrag an. Bei Zusatzrenten kam jedoch bisher nur der halbe Krankenversicherungsbeitrag an." Doch für zukünftige Rentner steckt in dem Gesetz noch ein weiteres unschönes Detail: Auch wer sich seine Zusatzrente auf einmal ausbezahlen lässt, muss darauf nun den vollen Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – bislang bekam der Rentner diese Summe ungeschmälert. Protest kommt jetzt vom Sozialverband VdK, obwohl Regierung und Union das alles schon im letzten Sommer miteinander vereinbart hatten. Walter Hirrlinger, VdK-Präsident: "Das ist natürlich ein ungeheurer Schlag für alle Betriebsrentner und sonstigen Pensionäre, die Leistungen auch aus Lebens- und Kapitalversicherungen erhalten. Das wird ein ganz erheblicher Rückschlag für die private Vorsorge." Doch die Neuregelungen sind schon Gesetz. Eine Erleichterung sieht die Regierung vor: Bei Sofort-Auszahlungen müssen die Neurentner die Kassenbeiträge nicht sofort, sondern über zehn Jahre verteilt bezahlen.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 29.12.2003 20:00 Uhr