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Stand: 14.04.2008 03:01 Uhr

Der so genannte "Große Lauschangriff" verletzt in seiner praktischen Anwendung die Menschenwürde und ist deshalb in Teilen verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Für das Abhören von Wohnungen müssten künftig schärfere Voraussetzungen gelten, so die Richter. Der "Große Lauschangriff" war 1998 nach heftiger innenpolitischer Debatte beschlossen worden. Zuvor war die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger wegen der Zustimmung ihrer Partei als Justizministerin zurückgetreten.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, 20:00 Uhr, tagesschau, 03.03.2004 20:00 Uhr