Video

Video

Stand: 06.10.2004 00:00 Uhr

Der nationale Ethikrat hat der Bundesregierung heute mehrheitlich empfohlen, die Bio-Patentrechtlinie der EU rasch umzusetzen. Es geht um die Frage, wie weit menschliche, pflanzliche und tierische Gene oder Gen-Sequenzen patentiert werden können. Die Mehrheit des Rates sieht inzwischen auch einen zeitlichen Druck. Wenn die seit sechs Jahren bestehende Richtlinie jetzt nicht in nationales Recht umgesetzt werde, drohe Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Christian Gräff berichtet. Die Frage ist kompliziert: In welchem Umfang darf die Nutzung des Erbgutes patentiert werden? Menschliche Gene produzieren zum Beispiel Eiweiße, die wiederum medizinisch verwendet werden können. Die Patentierung hat für die Forschung und die pharmazeutische Industrie enorme Bedeutung. Eine Mehrheit im Ethikrat empfiehlt deshalb, großzügig Patente für die komplette medizinische Nutzung von Genen zuzulassen. Martin Lohse, Nationaler Ethikrat: "Ein ganz kritischer Punkt ist vor allem für die Arzneimittel-Industrie, ob die Angriffspunkte für Arzneimittel, die man auch ,targets' nennt, patentierbar sind. Wenn man sagt, dass das grundsätzlich nicht mehr geht, weil wir Gene und Proteine nicht patentieren können, dann wird sich der Trend sicher verstärken, dass die Forschung in die USA auswandert, wo der Patentschutz ohnehin sehr viel breiter ist." Elf der 25 Ethikrat-Mitglieder fordern dagegen in einem eigenen Votum strengere Regeln für das deutsche Bio-Patentgesetz. Sie wollen eine Begrenzung des Patents auf eine spezielle Funktion – und damit nicht alle Nutzungsmöglichkeiten. Es soll keine Patente auf menschliche Organe und embryonale Stammzellen geben. Und die Zustimmung der Erbgut-Spender zur Patentierung soll vorgeschrieben sein. Regine Kollek, Nationaler Ethikrat: "Wir fordern, dass derjenige, der Genmaterial oder Zellmaterial spendet, auch darüber informiert wird, dass dieses Material gegebenenfalls patentiert und zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden kann." Bereits heute sind viele menschliche Genfunktionen patentiert. Das deutsche Gesetz kommt deshalb eigentlich zu spät. Wenn es wie geplant im Herbst verabschiedet wird, kann es immerhin noch den Umgang mit Patenten für tierische und pflanzliche Gene regeln.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, 20:00 Uhr, tagesschau, 06.10.2004 20:00 Uhr