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Wegen Maultaschen-Diebstahls gekündigte Altenpflegerin erhält Abfindung

Stand: 30.03.2010 20:52 Uhr

Mit einem Vergleich ist heute ein aufsehen-erregendes Arbeitsgerichts-Verfahren beendet worden, der sogenannte Maultaschen-Fall. Dabei ging es um die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen Diebstahls. Die Frau hatte Maultaschen mit nach Hause genommen, die vom Essen im Heim übrig geblieben waren. Anders als die erste Instanz hielt das Landesarbeitsgericht in Freiburg die fristlose Kündigung nicht für rechtens. Deshalb der Vergleich: Die Altenpflegerin verliert zwar ihren Arbeitsplatz, erhält aber eine Abfindung von mehreren zehntausend Euro.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 30.03.2010 20:00 Uhr