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Bundesverfassungsgericht soll Rechtmäßigkeit des Solidaritätsbeitrags prüfen

Stand: 25.11.2009 20:53 Uhr

Das niedersächsische Finanzgericht hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig. Deshalb gaben die Richter heute einen Fall zur grundsätzlichen Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht ab. Kläger ist ein leitender Angestellter. Der Solidaritätszuschlag wird seit 1991 erhoben - allerdings mit einer Unterbrechung. Derzeit liegt er bei 5,5 Prozent der Einkommens- und Körperschaftssteuer. Mit der Abgabe sollten die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden.

Solidaritätsbeitrag vor BVerfG
tagesschau, tagesschau, 25.11.2009 20:00 Uhr