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Föderalismusreform: Das Gaststätten-Gesetz

Stand: 06.03.2006 00:00 Uhr

Durch die Föderalismusreform werden die Kompetenzen der Länder gestärkt, etwa bei der Bildung und dem Umweltschutz. Grundsätzlich in die Kompetenz der Länder fällt in Zukunft auch das Gaststättenrecht. Bisher ist das so genannte Gaststätten-Gesetz ein Gesetz des Bundes. Die Länder können nun selbst entscheiden, wer wann und wo Speisen und Getränke an den Mann bringen darf.

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tagesthemen, 22:15 Uhr, tagesthemen, 06.03.2006 22:15 Uhr