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Bundestag beschließt das neue Unterhaltsrecht
Stand: 15.03.2008 06:59 UhrWenn sich Eltern trennen, haben Belange von Kindern künftig absoluten Vorrang. Der Bundestag hat das neue Unterhaltsrecht beschlossen./// Ansprüche von ehelichen und NICHT-ehelichen Kindern stehen danach an erster Stelle. / Als zweites werden Eltern bedacht, die Kinder betreuen. Gleichrangig sind Forderungen geschiedener Ehegatten nach LANGER Ehe./ Hintan stehen Ansprüche geschiedener Ehegatten, die kürzer verheiratet waren und KEINE Kinder betreuen.
tagesschau, tagesschau, 09.11.2007 20:00 Uhr