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BGH-Urteil zu Kopplungsgeschäft
Stand: 11.04.2008 05:54 UhrDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sogenannte Kopplungsgeschäfte grundsätzlich zulässig sind. Beim Angebot nahezu geschenkter Produkte in Verbindung mit Verträgen langer Laufzeit gelten künftig aber strenge Auflagen. In diesen Angebotspaketen stecke, so wörtlich, ein erhebliches Preisverschleierungspotential.

tagesschau, tagesschau, 13.06.2002 20:00 Uhr