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Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zum Mietrecht

Stand: 26.07.2008 04:42 Uhr

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt. Er entschied, dass Vermieter ihren Mietern nicht vorschreiben dürfen, in welchen Farben sie die Wohnung streichen. Die so genannte Farbwahlklausel ist damit ungültig. Sie verpflichtete Mieter dazu, die Räume während der Mietdauer nur in hellen neutralen Farben zu streichen. Beim AUSZUG können Vermieter weiterhin verlangen, dass auffällige Farben wieder entfernt werden.

Sendungsbild der tagesschau
tagesschau, tagesschau, 18.06.2008 20:00 Uhr