
Russland-Sanktionen "Wir wissen nicht, was wem gehört"
Die gegen russische Staatsbürger verhängten Sanktionen können im Immobilienbereich kaum durchgesetzt werden. Es fehlt rbb-Recherchen zufolge die gesetzliche Grundlage, Immobilien sanktionierter Personen zu identifizieren.
Berlin galt lange als "Hotspot" für russische Investoren im Immobilienbereich. Seit 2014 haben hier nach Informationen von rbb24 Recherche und des ARD-Politikmagazins Kontraste russische Privatpersonen und Unternehmen Immobilien im Wert von gut 442 Millionen Euro erworben. Bekannt ist auch: Es gibt 17 Objekte, die dem russischen Staat gehören, darunter die Botschaft Unter den Linden und das "Russische Haus".
Anonyme Eigentümer
Was ebenfalls bekannt ist: Unzählige Berliner Immobilien gehören Firmen, deren Eigentümer anonym sind. Die Sanktionen, die gegen Russland erlassen wurden, sind deshalb kaum durchsetzbar, erklärt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei-Zoll (GdP-Zoll). "Einer Durchsetzung von Sanktionen muss ja immer vorausgehen, dass man feststellt, ob es eigentlich Vermögen von sanktionierten Personen in Deutschland gibt", beschreibt Buckenhofer im Interview mit dem rbb die Situation. "Wir haben aber gar keine Behörde, die den gesetzlichen Auftrag hat, diese Vermögensgegenstände aufzuspüren."
Christoph Trautvetter, Finanzexperte beim "Netzwerk Steuergerechtigkeit", ergänzt: "2019 hatte der Bundesrat gefordert, alle ausländischen Gesellschaften mit deutschem Immobilienbesitz zu verpflichten, sich ins deutsche Transparenzregister einzutragen. Doch das ging der Union zu weit. Deswegen hat der Bundestag diese Pflicht auf Neukäufer beschränkt. Die vielen anonymen Bestandseigentümer bleiben weiter unerkannt."
Eigentümer auf den British Virgin Islands
Über der Galerie Lafayette in Berlin befindet sich ein großräumiges Büro mit einer Glaskuppel, doch die Räume sind verwaist. Am Empfangstresen prangt noch der Name: Dialogue of Civilizations (DOC). Das DOC sollte sich als Think Tank in Berlin etablieren, gegründet von Wladimir Jakunin, dem ehemaligen Chef der russischen Eisenbahn. In den USA und in Australien steht er wegen seiner Nähe zu Putin auf der Sanktionsliste. Warum sein Name nicht auf der EU-Sanktionsliste steht, dazu äußert sich die EU-Kommission nicht: Das sei vertraulich.
Ein Blick hinter die Strukturen des DOC zeigt das Grundproblem der Durchsetzung von Sanktionen: Nicht Jakunin, sondern ein irischer Manager namens Leonard O´Brien ist der Gesellschafter des DOC. Der Ire ist auch einer der Gründer der Salamander Group, einer Schweizer Unternehmensgruppe, die Treuhanddienste anbietet. Und er ist Geschäftsführer in zwei Stiftungen Jakunins: der St. Andreas Stiftung und dem DOC Endowment Fund, die sich an derselben Adresse in Genf wie die Salamander Group befinden und die für die Finanzierung des DOC verantwortlich sind.
O'Brien ist außerdem neben weiteren Managern der Group seit vielen Jahren als Geschäftsführer im Berliner Immobiliengeschäft tätig, für ein kleines Imperium mit mindestens sechs Firmen: Amber Vierte, Oragon, Jaragon, Deragon, Naragon, Paragon. Recherchen in den Berliner Grundbuchämtern ergeben, dass diesen Firmen 24 Immobilien gehören. 2018 wurden diese Firmen an drei Offshore-Firmen auf den British Virgin Islands transferiert: die Pleasant Grove Management Limited, die Bayview Investment Limited und die Rising Spring Limited.
Papiertiger: Das Transparenzregister
Seit 2018 gibt es in Deutschland das Transparenzregister, in dem die sogenannten "wirtschaftlich Berechtigten", also die wahren Eigentümer, erfasst werden sollen. Doch die Abfrage ergab: Keine der Berliner Firmen hat sich dort angemeldet. Zuständig für das Transparenzregister und die Überprüfung der Meldepflicht der Unternehmen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Warum es in diesem Fall keine gab, dazu will das BVA "aus datenschutzrechtlichen Gründen" keine Stellungnahme abgeben.
Im vergangenen Jahr wurde das Transparenzregistergesetz nochmals "verschärft". Federführend war das Bundesfinanzministerium unter dem heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz. Laut Gesetz gilt: "Wenn auch nach Durchführung umfassender Prüfungen (…) kein wirtschaftlich Berechtigter (…) ermittelt werden kann, gilt als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter". Heißt: Wenn der Eigentümer im Hintergrund bleiben will, dann reicht es, die Manager im Transparenzregister zu melden - ein Schlupfloch, das für die Durchsetzung der Sanktionen problematisch ist.
Für den russischen Oligarchen Wladimir Jakunin indes könnte es sehr hilfreich sein, falls er hinter den Firmen stecken sollte. Da er in den USA auf der Sanktionsliste steht, drohen allen, die mit ihm Geschäfte machen, ebenfalls Sanktionen. Auf den British Virgin Islands ist das Geheimnis jedoch gut geschützt. Trotz mehrerer Anfragen haben sich die Geschäftsführer der Berliner Immobilienfirmen nicht dazu geäußert, wer hinter den drei Firmen auf den British Virgin Islands steht.
Taskforce ist Antwort auf politische Versäumnisse
Der Beschluss der Bundesregierung vom 15. März 2022 zur Gründung einer Taskforce zur Umsetzung der aktuellen Russland-Sanktionen ist somit auch ein Eingeständnis politischen Versagens. Sanktionen gebe es ja nicht erst seit der Krim-Annexion im Jahr 2014, meint Zöllner Buckenhofer. Die Taskforce sei ein bisschen Aktionismus in der Hoffnung, dass am Ende was dabei herauskommt. Immerhin: Die Taskforce sorge auch dafür, dass man jetzt Informationen zwischen Behörden austauschen könne, "die ansonsten nicht so ganz eng miteinander zusammenarbeiten."
Nachfragen beim Berliner Senat bestätigen Buckenhofers Einschätzung. Aus der Senatsverwaltung für Finanzen heißt es zurückhaltend, es sei eine Herausforderung, an verschiedenen Stellen vorliegende Informationen noch besser zu verknüpfen, "um eine effektive Durchsetzung der Sanktionen bundesweit sicherzustellen. (…) Dazu bedarf es zunächst der Schaffung klarer gesetzlicher Vollzugsgrundlagen und Zuständigkeiten."
Die Ukraine hat Deutschland per Rechtshilfe darum gebeten, mögliche Vermögenswerte von zehn russischen Staatsbürgern, die an der Ukraine-Invasion beteiligt sein sollen, fest- und sicherzustellen. Jetzt muss sich das Berliner Landeskriminalamt mit der Frage beschäftigen, ob und wie die bislang unbekannten Eigentümer Berliner Immobilien ermittelt werden können - ein erster Schritt auf dem Weg zur praktischen Umsetzung der EU-Sanktionen.
Finanzpolizei nach italienischem Vorbild
Bislang wurden in Deutschland nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums nur Konten im Wert von etwas mehr als 93 Millionen Euro eingefroren. In Italien und Frankreich wurden dagegen Yachten und Villen im Wert von mehreren Hundert Millionen Euro beschlagnahmt. Frank Buckenhofer verweist deshalb auf eine schon gut zwanzig Jahre alte Forderung der Gewerkschaft der Polizei: "Deutschland braucht eine Finanzpolizei", die Vermögen unklarer Herkunft aufspürt - eine der ersten Aufgaben, vor denen auch die Taskforce steht.