Eine "Liberator"-Pistole aus dem 3D-Drucker
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Mit 3D-Druckern erstellt Was tun gegen "Geisterwaffen"?

Stand: 03.05.2022 17:12 Uhr

Die Zahl selbstgebauter Waffen nimmt zu. Der Einsatz von 3D-Druckern erleichtert die heimische Anfertigung von Pistolen und sogar Sturmgewehren - verlockend auch für Kriminelle und Terroristen.

Sie werden "Ghost Guns" genannt, "Geisterwaffen". Damit gemeint sind vor allem Handfeuerwaffen wie Pistolen, die nicht von registrierten Herstellern produziert, sondern die zu Hause selbst zusammengebaut werden. Die Anleitungen und Bausätze dafür stammen meist aus dem Internet, manche Einzelteile werden mithilfe von 3D-Druckern angefertigt. Solche Waffen "Marke Eigenbau" besitzen keine Seriennummer, keine Registrierung und sind somit kaum zurückzuverfolgen.

Die heimische Waffenproduktion ist inzwischen erschreckend einfach und findet weltweit zahlreiche Anhänger. Es ist eine Community von Hobby-Büchsenmachern entstanden, die sich vor allem über das Internet austauscht, detaillierteste Bauanleitungen verbreitet, Bausätze verkauft, stolz ihre fertigen Schusswaffen in Videos präsentiert und Dateien für den 3D-Druck meist sogar kostenlos zur Verfügung stellt.

Zunehmender Einsatz bei Straftaten

Immer wieder entdecken Behörden solche "ghost guns" und deren Bestandteile bei Strafverfahren. Etwa im April vergangenen Jahres auf den Kanarischen Inseln, als die Polizei eine Waffenwerkstatt aushob, über die auch Rechtsextremisten an Schusswaffen gelangt sein sollen.

Auch in Deutschland sind "Ghost Guns" schon mehrfach aufgetaucht - und bereits bei schweren Straftaten eingesetzt worden. Der Rechtsterrorist Stephan B. etwa, der im November 2019 einen Anschlag auf die Synagoge von Halle und auf einen Döner-Imbiss verübte und dabei zwei Menschen tötete, hatte sich seine Waffen zuvor selbst gebaut. Darunter waren auch Pistolen, die teilweise mit einem 3D-Drucker produziert worden waren, allerdings wurden sie bei der Tat nicht eingesetzt.

Im vergangenen Jahr wurden bei einem 37-jährigen Physiotherapeuten und offenbar radikalisierten Gegner der Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz mehrere Waffenteile sichergestellt, die mit zwei 3D-Druckern hergestellt worden waren. In Sachsen wiederum entdeckte die Polizei im Dezember 2021 bei einem 75-jährigen Sportschützen fünf illegale Schusswaffen, von denen der Tatverdächtige vier selbst gebaut haben soll - unter anderem mithilfe eines 3D-Druckers, einer computergestützte Fräsmaschine und einer Drehbank.

Bundesregierung hält Gesetzesänderungen für unnötig

Trotz des besorgniserregenden Trends zu selbstgebauten Waffen sieht die Bundesregierung keinen weiteren Handlungsbedarf oder die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen. 

Schusswaffen aus Kunststoff, deren Einzelteile mit einem 3D-Drucker gefertigt wurden, unterlägen bereits jetzt dem aktuellen Waffengesetz, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf WDR-Anfrage mit. Die Herstellung solcher Waffen sei daher erlaubnispflichtig. Aus waffenrechtlicher Sicht bestünden damit "ausreichende rechtliche Regelungen", heißt es weiter. Und außerdem sei dem Ministerium "kein Fall bekannt (auch international), bei dem eine aus einem 3D-Drucker erzeugte Waffe im Rahmen einer Straftat abgefeuert wurde".

Oder anders formuliert: Die Herstellung von Schusswaffen und deren Besitz seien ohne Erlaubnis nun einmal verboten. Und bislang sei ja noch niemand durch eine Waffe aus dem 3D-Drucker zu Schaden gekommen.

Dabei wäre es wohl durchaus möglich, den privaten Waffenbau zumindest zu erschweren. Etwa indem der Handel mit entscheidenden Komponenten stärker überwacht wird, wie es zum Beispiel bei bestimmten Chemikalien schon seit einigen Jahren der Fall ist, bei denen verhindert werden soll, dass sie Terroristen für den Bombenbau verwenden.

Zugang erschreckend einfach

Einzelne Teile, die für den Bau von Schusswaffen verwendet werden können, sind auch hierzulande weiterhin ohne Genehmigung erhältlich. Auch der Kauf über ausländische Onlineshops und auf Waffenbörsen im Ausland stellt nach Ansicht von Experten eine potenzielle Bezugsquelle für Waffenbauteile dar. Zudem ist die Verbreitung von Bauanleitungen für Schusswaffen bislang in Deutschland nicht grundsätzlich verboten.

USA verschärfte Gesetze

In den USA hat die Regierung mittlerweile mit einer Verschärfung des Waffenrechts auf die wachsende Zahl von "Ghost Guns" regiert. "Diese Waffen sind die Waffen erster Wahl für viele Kriminelle. Wir werden alles tun, um ihnen diese Wahl zu nehmen", sagte Präsident Joe Biden im April bei der Vorstellung der geplanten Regelung. Biden hielt dabei zwei Teile einer Pistole in Händen und erklärte: "Eine Couch, die man zusammenbauen muss, ist immer noch eine Couch."

Mehr als 20.000 selbstgebaute Waffen wurden nach Regierungsangaben im Jahr 2021 in den USA beschlagnahmt, ein zehnfacher Anstieg im Vergleich zum Jahr 2016. Eine Umfrage des TV-Senders CNN ergab, dass in San Francisco rund 20 Prozent der im vergangenen Jahr sichergestellten Waffen "Ghost Guns" waren, in New York waren es etwa acht Prozent, und in Chicago knapp vier Prozent, mehr als dreimal so viele wie noch 2020.

Erst Anfang April wurde im US-Bundesstaat Connecticut ein 39-Jähriger festgenommen, der Schusswaffen hergestellt und damit gehandelt haben soll. Mehr als 100 Waffen, darunter halbautomatische Gewehre, Pistolen, Schrotflinten und mehrere Zehntausend Schuss Munition wurden beschlagnahmt. Zudem ein 3D-Drucker, mit dem der Tatverdächtige Pistolenteile angefertigt haben soll. Ende April dann beschlagnahmte die Polizei auf Hawaii bei einem mutmaßlichen Drogen- und Waffenhändler ebenfalls einen 3D-Drucker und Komponenten, mit denen wohl Pistolen hergestellt werden sollten.

Klare Regeln für den Handel

Bislang ist es in den USA anders als in Deutschland nicht verboten, Waffen selbst herzustellen. Für den Eigenbedarf ist keine Lizenz notwendig, lediglich für den kommerziellen Handel. Laut der Gesetzesverschärfung, die in etwa vier Monaten in Kraft treten soll, sollen künftig schon einzelne Bestandteile wie Pistolengriffe oder Läufe als Schusswaffen definiert und deren Verkauf neu geregelt werden. Solche Teile sollen künftig nur mit einer entsprechenden Lizenz hergestellt werden dürfen und müssen zudem mit Seriennummern versehen werden - und zwar egal, wie sie gefertigt worden sind, ob in einer Metallfräse oder mit einem 3D-Drucker.

Außerdem sollen Waffenhändler dazu verpflichtet werden, die Käufer solcher selbstgebauter Waffen oder Waffenteile vorab über behördliche Datenbanken durch "background checks" zu überprüfen, wie es bereits bei den kommerziell hergestellten Waffen der Fall ist. So soll zumindest erschwert werden, dass sich Kriminelle legal bewaffnen können.

In Deutschland soll immerhin das allgemeine Waffenrecht nach dem Willen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser weiter verschärft werden. Damit soll verhindert werden, dass Rechtsextremisten und gefährliche Personen mit psychischen Erkrankungen in den Besitz von Waffen gelangen. Außerdem soll der Entzug von Schusswaffen, insbesondere bei Extremisten und bekannten Straftätern, erleichtert werden.