
Novelle des BKA-Gesetzes Wohnungen können bereits per Video überwacht werden

Ein Besucher betrachtet das Angebot von Überwachungskameras auf einer Messe. Offenbar soll dem BKA künftig erlaubt werden, auch Wohnungen mit Kameras zu überwachen.

Das Bundeskriminalamt soll durch ein neues Gesetz mehr Kompetenzen bei Anti-Terror-Maßnahmen bekommen.
"Das Bundeskriminalamt kann zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand
oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer
Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
1. das nicht öffentlich gesprochene Wort einer Person abhören und aufzeichnen (...)
2. Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person herstellen,
wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert
wäre (...)
In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass
1. sich eine in Absatz 1 genannte Person dort aufhält und
2. die Maßnahme in der Wohnung einer in Absatz 1 genannten Person allein
nicht zur Abwehr der Gefahr nach Absatz 1 führen wird.
Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar
betroffen werden."