Leerer Plenarsaal des Bundestags

Debatte über neues Wahlrecht Union kämpft für Grabenwahlsystem

Stand: 27.12.2019 17:36 Uhr

Wie kann der aufgeblähte Bundestag verkleinert werden? In der Debatte über eine Wahlrechtsreform schlagen CDU/CSU-Abgeordnete ein Modell vor, das der Union zugute käme. Die Empörung anderer Parteien ist groß.

Im Ringen um eine Reform des Wahlrechts stößt ein neuer Vorstoß von CDU/CSU-Abgeordneten auf entschiedene Ablehnung durch SPD, FDP, Linkspartei und Grünen. 24 Parlamentarier der Unionsfraktion schlugen in einem Brief an Fraktionschef Ralph Brinkhaus vor, die Zahl von 598 Bundestagssitzen festzuschreiben. Davon sollten nur noch 299 Mandate gemäß den Zweitstimmenanteilen zwischen den Parteien aufgeteilt werden. Die anderen 299 Sitze sollten unabhängig davon nach dem Mehrheitswahlrecht an die Gewinner der Direktmandate gehen.

Bisher richtet sich die Verteilung aller regulär 598 Bundestagssitze auf die Parteien nach deren Zweitstimmenanteilen bei der Bundestagswahl. 299 Sitze gehen dabei an die siegreichen Kandidaten in den Wahlkreisen und 299 werden über Landeslisten besetzt.

Da das Wahlrecht aber den Gewinnern der Direktmandate einen Sitz garantiert, kommt es immer wieder zu Überhangmandaten, wenn eine Partei über die Wahlkreise bereits mehr Sitze gewinnt als sie gemäß ihrem Zweitstimmenanteil haben dürfte. Diese Verzerrung des Wählerwillens wird durch Ausgleichsmandate für andere Parteien kompensiert. Dies führt dazu, dass der Bundestag nach der Wahl 2017 auf eine Rekordgröße von 709 Sitzen anwuchs.

Hand steckt Zettel in Wahlurne

Durch das aktuelle Wahlrecht wuchs der Bundestag 2017 auf eine Rekordgröße an.

Idee des Grabenwahlsystems erneuert

In ihrem aktuellen Brief greifen die 24 Unionsabgeordneten einen Vorschlag des CDU-Politikers Günter Krings vom Frühjahr wieder auf. Kern dieses sogenannten Grabenwahlsystems ist die komplette Trennung der Vergabe der 299 Direktmandate nach dem Mehrheitswahlrecht von der Verteilung der anderen 299 Sitze nach dem Grundsatz der Verhältniswahl.

Dieses Vorgehen ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2012 grundsätzlich möglich. Das System bevorzugt aber in hohem Maße die stärkste politische Kraft. Denn sie kann eine große Zahl von Direktmandaten erwarten, ohne dass diese wie bisher bei der Sitzverteilung nach den Zweitstimmenanteilen verrechnet werden müssten.

Hätte dieses System bei der Bundestagswahl 2017 gegolten, hätten CDU und CSU zusammen rund 335 von 598 Mandaten erhalten und damit eine absolute Mehrheit der Sitze gewonnen. Durch das geltende Wahlrecht kamen die Unionsparteien nur auf 246 von 709 Sitzen.

Andere Parteien sehen Union als einzigen Profiteur

Vor diesem Hintergrund rügten die anderen Parteien den neuerlichen Vorstoß der Unionsabgeordneten als Versuch, sich einseitig Vorteile zu verschaffen. Der Vorschlag laufe "auf die hälftige Einführung des reinen Mehrheitswahlrechtes hinaus und begünstigt von allen Parteien allein die Union, die die meisten Wahlkreise direkt gewinnt", kritisierte Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann. Der Kompromiss müsse innerhalb des bestehenden Systems gefunden werden, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

FDP-Fraktionschef Christian Lindner sagte der "Bild"-Zeitung: "Die Union will die Reform des Wahlrechts nutzen, um sich einseitig Vorteile zu verschaffen." So werde der Wählerwille verzerrt. Schon der frühere Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) sei mit der Idee des "Grabenwahlrechts" gescheitert.

FDP-Chef Christian Lindner

"Die Union will sich einseitig Vorteile verschaffen." - FDP-Chef Lindner

Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann kritisierte, die Union wäre "einziger Profiteur" des Konzepts. Von einem "schlechten Ablenkungsmanöver der Union" sprach Linksfraktionschef Dietmar Bartsch. Der Vorschlag sei "verfassungswidrig und nicht einmal in der Koalition mehrheitsfähig", sagte er der AFP. Ein Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion erklärte, das Konzept solle zunächst geprüft werden.

Mehrere Versuche, das Wahlrecht zu reformieren, um eine weitere Vergrößerung zu verhindern, blieben bislang erfolglos. FDP, Grüne und Linke hatten im Herbst gemeinsam ein Reformkonzept vorgestellt. Er sieht unter anderem vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 zu verringern. Gleichzeitig wollen sie die Regelzahl der Parlamentssitze von 598 auf 630 erhöhen. Das soll die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten reduzieren. Die Mehrheit der Abgeordneten von Union und SPD hatte sich aber dagegen ausgesprochen, weil damit die Erststimme - also die Stimme für die direkt gewählten Abgeordneten - an Wert verliere.

Vorbereitung auf Arbeiten im Container

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hatte wiederholt an die Fraktionen appelliert, sich auf eine Reform des Wahlrechts zu einigen, um die Größe des Bundestages zu begrenzen. Staatsrechtler erwarten, dass das Parlament ohne Änderung des Wahlrechts 2021 auf mehr als 800 Abgeordnete anwachsen könnte.

Um sich auf dieses Szenario vorzubereiten, beantragte die Bundestagsverwaltung bereits beim Berliner Bauamt eine Genehmigung zum Aufbau von Containern. Diese könnten notwendig werden, um dann alle Abgeordneten und deren Mitarbeiter unterzubringen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 27. Dezember 2019 um 17:00 Uhr.