24.04.2018, München: Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident (CSU), hängt im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf.
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24.04.2018, München: Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident (CSU), hängt im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei auf.

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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Söders Kreuzerlass

Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Söder entschieden – und die Klagen dagegen abgewiesen. Der Freistaat muss Kreuze, die seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude hängen, nicht abnehmen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) ab. Die seit 2018 geltende Vorschrift besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss.

Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig wies jetzt Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurück. Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit. Sie seien auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Bund für Geistesfreiheit hatte geklagt

Geklagt hatte der religionskritische "Bund für Geistesfreiheit". Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze. Schon vor dem VGH hatte der Bund im Sommer vorigen Jahres eine Niederlage kassiert.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole "ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung" eingestuft.

Erlass war 2018 in Kraft getreten

Im April 2018 hatte das bayerische Kabinett auf Initiative des damals frisch zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Söders den Kreuzerlass beschlossen. Trotz heftiger Kritik – sogar von den Kirchen, die Söder vorwarfen, das christliche Symbol für Wahlkampfzwecke zu missbrauchen – trat der Erlass im Juni 2018 in Kraft.

In Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats heißt es seither: "Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen."

Für die Leipziger Richter keine unzulässige Vorschrift. Sinngemäß befanden sie, dass der Freistaat sich mit dem Aufhängen der Kreuze "nicht mit christlichen Glaubenssätzen" identifiziere.

Nächster Schritt: Bundesverfassungsgericht

Söder lobte am Dienstag das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: "Das Kreuz ist ein Zeichen unserer christlichen und kulturellen Prägung. Es gehört zu Bayern", sagte der CSU-Chef der Deutschen Presse-Agentur in München.

Der Bund für Geistesfreiheit will auch nach dem Leipziger Urteil nicht aufgeben - und nach der erneuten Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Die Münchner Vorsitzende Assunta Tammelleo betonte: "Es ist noch nicht zu Ende."

Mit Informationen von dpa

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