Ein Mann hält je eine Bahncard 25, und eine Bahncard 50 in der Hand.

EuGH zur Bahncard Widerruf gilt auch für Online-Kauf

Stand: 12.03.2020 15:00 Uhr

Wer etwas online kauft, kann es laut EU-Richtlinie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Gilt das auch für die Bahncard? Das höchste EU-Gericht sagt Ja. Darüber muss die Bahn ihre Kunden zudem besser informieren.

Von Mit Informationen von Kerstin Anabah, ARD-Rechtsredaktion

Wer online eine Bahncard kauft, kann den Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Das ergibt sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Zudem muss die Deutsche Bahn ihre Kunden vor Vertragsschluss besser über das Widerrufsrecht informieren. Denn Unternehmen müssten Verbraucher darüber in Kenntnis setzen, dass es bei Verträgen, die online geschlossen werden, ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen gebe, so die Richter.

Bisher hatte die Deutsche Bahn auf ihrer Website weder über das Widerrufsrecht informiert, noch ein Musterformular zu Verfügung gestellt. Die Verbraucherzentrale Berlin zog deshalb vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Sie sah in der fehlenden Information einen Verstoß gegen die europäische Richtlinie für Verbraucher.

Deutsche Bahn prüft Entscheidung

Das OLG setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die europäische Richtlinie in diesem Fall überhaupt anwendbar ist. Konkret wollte es etwa wissen, ob der Online-Kauf einer Bahncard einen Dienstleistungsvertrag im Sinne dieser Richtlinie darstelle. Aus Luxemburg kam ein klares Ja. Nun muss das Gericht in zweiter Instanz über den konkreten Rechtstreit zwischen Verbraucherschützer und Deutscher Bahn entscheiden.

Die Deutsche Bahn kündigte an, die Entscheidung der Luxemburger Richter nun zu analysieren. "Wir werden das Urteil jetzt genau prüfen. Für die allermeisten Kunden hat das Urteil keine Auswirkungen", teilte das Unternehmen mit. Die Bahncard sei fest im Alltag von mehr als fünf Millionen Kunden verankert und liege voll im Trend. "Und das wird auch nach dem Urteil so bleiben."

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete B5 aktuell am 12. März 2020 um 14:37 Uhr.