Hintergrund

Maßnahmenpaket zum Steuerrecht Steuervereinfachungen: Das Wichtigste in Kürze

Stand: 09.12.2010 13:00 Uhr

Das Maßnahmenpaket des Koalitionsausschusses zur Steuervereinfachung umfasst mehr als 35 Punkte. tagesschau.de greift die wichtigsten heraus:

  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von derzeit 920 auf 1000 Euro. Der Staat verspricht sich davon, dass mehr Arbeitnehmer aufs Belegesammeln verzichten und die Finanzämter deshalb weniger Arbeit haben.
  • Bislang wirkte sich steuerlich unterschiedlich aus, ob man Kinderbetreuung aus beruflichen oder aus privaten Gründen veranlasste. Diese Unterscheidung soll künftig wegfallen.
  • Auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern, die sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden, soll verzichtet werden. Bislang war dies Voraussetzung dafür, das Kindergeld weiter zu beziehen.
  • Bei der Entfernungspauschale soll nur noch eine jährliche Vergleichsrechnung angegeben werden, wenn der Arbeitnehmer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und mit dem Pkw zur Arbeit fährt. Es entfällt die Notwenigkeit, ein Fahrtenbuch zu führen.
  • Für Ehepaare gibt es derzeit sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten. Künftig soll es nur noch vier geben.
  • Seit der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer müssen Kapitalerträge nur noch dann in der Steuerklärung angegeben werden, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden geltend gemacht werden. Diese Vorgabe soll nun entfallen.
  • Stipendien sind bislang nur dann steuerfrei, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistet werden. In Zukunft soll dies auch auf mittelbare Zahlungen zutreffen, zum Beispiel für EU-Förderprogramme.
  • Bei Steuererstattungen aus Sonderausgaben, wie zum Beispiel der Kirchensteuer, sollen alte Steuerbescheide in Zukunft nicht mehr wieder aufgerollt werden. Stattdessen soll dies im Jahr der Erstattung berücksichtigt werden.
  • Die verbilligte Vermietung einer Wohnung gilt zukünftig als vollentgeltlich, wenn der Mietzins mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt. Dann können auch Werbungskosten in vollem Umfang gemacht werden.
  • Wer nicht unternehmerisch tätig ist, soll die Wahl haben, ob er Einkommensteuererklärungen jährlich oder nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben möchte.
  • Unternehmen soll es erlaubt werden, Verkaufsanzeigen, notarielle Verträge und Meldungen bei der Körperschaftssteuer elektronisch zu übermitteln.
  • Wer eine Firma im Ausland kauft oder gründet, musste dies bislang innerhalb eines Monats dem Finanzamt melden. Künftig wird die Frist auf sechs Monate verlängert.
  • Bisher mussten Banken in einem Todesfall den Fiskus informieren, wenn der verstorbene Kunde ein Guthaben von mehr als 5000 Euro hinterließ. Dieser Betrag wird auf 10.000 Euro verdoppelt.
  • Ab 2012 kann der Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerkarte abrufen und so den Lohnsteuerabzug vornehmen.
  • Bis spätestens 2013 sollen die meisten Bürgerinnen und Bürger papierlos mit dem Finanzamt kommunizieren können. Die Behörde stellt dann dem einzelnen auf Wunsch elektronisch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit schon vorhandenen Daten zur Verfügung, die im Einzelfall abgeändert werden müssen.
  • Betriebsprüfungen sollen in Zukunft zeitnah durchgeführt werden. Hierfür soll es einen bundeseinheitlichen Standard geben.