Verfassungsgericht
SPD-Mitgliederentscheid kann stattfinden
Stand: 07.02.2018 16:01 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht wird das SPD-Mitgliedervotum nicht stoppen. Entsprechende Anträge nahmen die Richter nicht an. Das dürfte mit einer Entscheidung von 2013 zusammenhängen.
Von Klaus Hempel, ARD-Rechtsredaktion
Beim Bundesverfassungsgericht wurden mehrere Verfassungsbeschwerden und Eilanträge gegen das SPD-Mitgliedervotum eingereicht. Das Gericht hat alle Beschwerden und Anträge aber ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Das sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts der ARD-Rechtsredaktion. Damit kann die SPD ihre Mitglieder über den Koalitionsvertrag wie geplant abstimmen lassen.
Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz werden Verfassungsbeschwerden dann nicht angenommen, wenn ihnen keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Bundesverfassungsgericht die Rechtsfragen längst geklärt hat. Dies dürfte der Grund für die Nichtannahme sein.
Vor vier Jahren gab es schon einmal eine Klage gegen den damaligen SPD-Mitgliederentscheid über den Koalitionsvertrag. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht die Klage für unzulässig erklärt und ausgeführt, dass das Vorgehen der SPD nicht gegen das Grundgesetz verstoße.