Silvester-Übergriffe in Köln Ausweisung der Täter - "durchaus denkbar"

Stand: 22.08.2017 11:18 Uhr

Junge Nordafrikaner stehen im Verdacht, für die Übergriffe auf Frauen an Silvester verantwortlich zu sein. Sollten sie Asylbewerber sein und verurteilt werden, droht ihnen die Abschiebung. Dies ist laut Justizminister Maas auch während des Asylverfahrens möglich.

Sollte sich bestätigen, dass Asylsuchende unter den Tätern der Silvester-Übergriffe sind, ist ihre Ausweisung nach Ansicht von Justizminister Heiko Maas "durchaus denkbar". "Wer glaubt, sich bei uns über Recht und Gesetz stellen zu können, der muss bestraft werden - völlig egal woher er kommt", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Asylsuchende könnten auch während eines laufenden Asylverfahrens bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr ausgewiesen werden. "Ein solches Strafmaß ist grundsätzlich bei Sexualdelikten absolut möglich", erklärte Maas.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer sagte der "Bild"-Zeitung: "Wer sein Gastrecht auf derart schändliche und verwerfliche Weise missbraucht wie die Straftäter von Köln, hat sein Bleiberecht in unserem Land verwirkt." Darüber werde auch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zu reden sein.

Auch Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", diese Möglichkeit müsse gegebenenfalls geprüft werden.

Eine Erleichterung von Abschiebungen hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ins Gespräch gebracht. Er verwies darauf, dass sich in Deutschland in der Regel eine Strafe erst ab drei Jahren Haft auf das Asylverfahren auswirke und betonte: "Wir werden darüber zu reden haben, ob das nicht geändert werden muss." Wer schwere Straftaten begehe, "der muss damit rechnen, aus Deutschland abgeschoben zu werden".

Hürden rechtlich nur schwer herabzusenken

Nach Einschätzung von ARD-Korrespondent Michael Stempfle ist eine Herabsetzung der rechtlichen Hürden rechtlich schwer durchsetzbar. Da sich Deutschland zur Genfer Flüchtlingskonvention bekannt hat, könne die Bundesrepublik beispielsweise nicht in einen Verfolgerstaat abschieben, wenn Leib und Leben des Flüchtlings bedroht sind. Zudem verhinderten oftmals Krankheit oder ein fehlender Pass die Abschiebung.

SPD sagt Nein zu leichterer Abschiebung

Widerstand gegen die Aussagen des Innenministers kam von der SPD, die eine leichtere Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber ablehnt. "Um organisierter Kriminalität von wem auch immer in Deutschland Herr zu werden, brauchen wir weder Änderungen am Grundrecht auf Asyl noch an der Genfer Flüchtlingskonvention", sagte Partei-Vizechef Ralf Stegner der "Welt". Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, sagte dem Blatt: "Die Hürden für eine Ausweisung straffällig gewordener Ausländer haben wir gerade erst abgesenkt."

Der Grünen-Politiker Volker Beck bezeichnete die Forderung nach einer schnelleren Abschiebung ausländischer Straftäter als Scheindiskussion.

Maas fordert "genaueste" Ermittlungen

Der Justizminister mahnte aber auch, "zunächst den Sachverhalt und die Täter genauestens zu ermitteln", um dann "mit aller Entschlossenheit, aber auch besonnen" auf die Gewaltexzesse zu reagieren. "Dann müssen die Täter für ihre widerwärtigen Taten bestraft werden. Das ist es, was wir vor allem den Opfern jetzt schuldig sind. Dafür hält unser Rechtsstaat alle erforderlichen Mittel bereit."