Fragen und Antworten So funktioniert die Selbstanzeige

Stand: 23.04.2013 19:53 Uhr

Der Fall Uli Hoeneß bewegt die Republik. Der FC-Bayern-Präsident galt als Saubermann - doch er hat Steuern hinterzogen und wollte der Strafe entgehen, indem er sich selbst anzeigte. Wie und in welchen Fällen funktioniert die Selbstanzeige? ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam erklärt, was "reuige Steuersünder" zu erwarten haben.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Was bedeutet die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht?

Wer sich bei der Polizei zum Beispiel wegen Diebstahl, Betrug oder Raub selbst anzeigt, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Reue oder die Rückzahlung des Geldes kann dann später höchstens im Urteil bei der Höhe der Strafe berücksichtigt werden. Das Steuerstrafrecht bietet hier eine Ausnahme: Bei Steuerhinterziehung kann eine Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass man straffrei bleibt. Das ist in § 371 der Abgabenordnung geregelt. Dem Gesetzgeber scheint es wichtiger zu sein, an das hinterzogene Geld zu kommen, als die betroffenen Personen zu bestrafen.

Wie läuft eine Selbstanzeige ab?

In der Regel lassen sich die Betroffenen zunächst von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten. Dort wird dann oft auch die Selbstanzeige formuliert und bei den Finanzbehörden eingereicht. Die Staatsanwaltschaft eröffnet dann ein Ermittlungsverfahren und prüft, ob die Voraussetzungen einer straflosen Selbstanzeige gegeben sind. Wenn ja, stellt sie das Strafverfahren ein.

Wann bleibt man nach einer Selbstanzeige straffrei?

Die Voraussetzungen sind laut Gesetz: Man muss die hinterzogenen Steuern plus sechs Prozent Zinsen innerhalb einer angemessenen Frist nachzahlen. Außerdem muss die Selbstanzeige rechtzeitig abgegeben werden und vollständig sein.

Was bedeutet "rechtzeitig" genau?

Zu spät ist es, wenn dem Betroffenen eine "Prüfungsanordnung" der Finanzbehörden oder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben wurde. Wenn also der Staatsanwalt bereits vor der Tür steht, geht nichts mehr. Die Selbstanzeige ist außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn die Tat bereits entdeckt war und der Betroffene dies wusste oder damit rechnen musste. Der letzte Punkt ist spannend, wenn es um den Ankauf von CDs durch die Finanzbehörden geht. Gilt der Betroffene bereits durch den bloßen Ankauf als "entdeckt"? Das Finanzministerium in NRW hat klargestellt, dass aus seiner Sicht der Datenankauf als solcher  und die Berichterstattung darüber eine Selbstanzeige noch nicht ausschließen. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass dies alle Behörden in gleicher Weise beurteilen.

Was bedeutet „vollständig“?

"Vollständig" bedeutet, dass der Betroffene wirklich alle Guthaben und Konten bekannt gibt und alle relevanten Zeiträume benennen muss. Ein "Teilgeständnis" wird also nicht akzeptiert.

Gibt es eine Obergrenze bei den Summen?

Ja. Seit 2011 ist die Möglichkeit der Selbstanzeige auf 50.000 Euro pro Steuerjahr beschränkt. Aber: Für alle Beträge darüber sieht das Gesetz eine Einstellung des Verfahrens vor, wenn der Betroffene die Steuern nachzahlt und zusätzlich fünf Prozent der hinterzogenen Steuern an die Staatskasse entrichtet. Im Ergebnis kommt es also auch bei Beträgen über 50.000 Euro nicht zur Anklage, es wird für den Betroffenen nur teurer.

Was ist, wenn die Voraussetzungen der Selbstanzeige nicht vorliegen?

Dann nimmt das Strafverfahren seinen Lauf, das in einen Prozess mit Urteil münden kann. Für die Höhe der möglichen Strafen hat der Bundesgerichtshof 2008 wichtige Leitlinien aufgestellt. Ab 100.000 Euro an hinterzogenen Steuern muss man mit Freiheitsstrafe rechnen, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ab einer Million Euro ist eine Bewährung laut Bundesgerichtshof nur möglich, wenn besonders gewichtige Milderungsgründe vorliegen. Sonst droht Gefängnisstrafe.

Was hätte das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz gebracht?

Ein wichtiger Unterschied wäre die Anonymität gegenüber den Behörden gewesen. Das Abkommen hätte die Möglichkeit geboten, dass die Schweiz das zu versteuernde Geld anonym an die deutschen Behörden abführt. Anders als bei einer Selbstanzeige hätten sich die Betroffenen also nicht mit Namen bei den deutschen Behörden offenbaren müssen.