
Innenminister zu Datendiebstahl Seehofer warnt vor Sorglosigkeit
Stand: 08.01.2019 15:17 Uhr
Bundesinnenminister Seehofer will auf den Datendiebstahl eines Einzeltäters mit einem Kompetenzausbau des BSI reagieren. Zuvor hatten Ermittler Details zur Festnahme und Tatvorgang bekanntgegeben.
Bundesinnenminister Horst Seehofer sieht nach dem Datendiebstahl keinen Anlass für eine grundsätzliche Änderung der Sicherheitslage in Deutschland. Angriffe wie im vorliegenden Fall seien "schmerzhaft", weil sie zeigten, "welcher individuellen Verletzlichkeit wir unterliegen können", sagte er auf einer Pressekonferenz in Berlin.
Man werde alles daran setzen, dass sich solche Fälle möglichst nicht wiederholen, eine "totale Sicherheit" im Internet könne es jedoch nicht geben. Seehofer warnte vor Sorglosigkeit: Wichtig sei ein "risikobewusstes Handeln" des Einzelnen.
Diskussion über Konsequenzen aus dem Datendiebstahl
tagesthemen 22:15 Uhr, 08.01.2019, Kristin Becker, ARD Berlin
20-Jähriger hat Datendiebstahl gestanden
Zuvor hatte das Bundeskriminalamt in einer Pressekonferenz Details über den Beschuldigten bekanntgegeben: Demnach handelt es sich um einen 20-jährigen Schüler, der die Datensätze aus Verärgerung über die Betroffenen zusammengestellt und veröffentlicht haben soll. Dabei machte er sich Sicherheitslücken zunutze.
Rund 1000 Politiker, Prominente und Journalisten sind von der Online-Spähattacke betroffen. In etwa 50 Fällen wurden größere Datensätze wie Fotos und Chatverläufe veröffentlicht.
Er habe die Tat nicht nur "umfassend gestanden", sondern auch "Aufklärungshilfe geleistet" und Reue gezeigt, teilte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk mit. Aus Mangel an Haftgründen befinde sich der 20-Jährige derzeit auf freiem Fuß.
Pressekonferenz der Ermittler zur Festnahme des Verdächtigen
tagesschau24 12:00 Uhr, 08.01.2019
Seehofer gratuliert Behörden zu Ermittlungserfolg
Seehofer sagte auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit den Präsidenten des Bundeskriminalamts und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), er habe den Sachverhalt seit dem Morgen des 4. Januar gekannt.
"Ich gratuliere allen Beteiligten zu dem Ermittlungserfolg", sagte er und lobte die Zusammenarbeit von Bundes-, Landesbehörden und Polizei. Auf den Vorwurf zu langer Untätigkeit der Behörden entgegnete er, sie hätten "sehr rasch, sehr effizient und sehr gut rund um die Uhr" gehandelt.
Holger Münch, der Präsident des Bundeskriminalamts, erklärte, man habe den Täter etwa 48 Stunden nach Aufnahme der Ermittlungen gekannt. Der Beschuldigte habe es den Ermittlern nicht schwer gemacht, da er Spuren im Netz hinterlassen habe. Nach bisherigen Erkenntnissen setzte er keine Schadsoftware für seine Angriffe ein, sondern nutzte andere Hackingmethoden, um Passwörter zu überwinden.
Sämtliche Zugänge zu Accounts und Datensätzen seien dem 20-Jährigen jedoch entzogen worden, so dass derzeit keine Gefahr mehr von ihm ausgehe.
Entwurf von IT-Sicherheitsgesetz überprüft
Der Innenminister stellte eine Reihe von Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit vor, die derzeit geprüft würden. Angedacht sind demnach eine Früherkennung zur Sperrung von Accounts, auf denen Daten Dritter verbreitet werden, sowie eine Sicherheitszertifizierung von Routern. Die Befugnisse des BSI sollten ausgeweitet werden - unter anderem solle Verbraucherschutz eine zusätzliche Aufgabe werden.
Das BSI habe Empfehlungen für Betroffene zur Verfügung gestellt und arbeite derzeit daran, die Löschung der veröffentlichten Daten durchzusetzen - auch wenn eine vollständige Tilgung aus dem Netz wohl nicht gelingen werde.
Seehofer wies in diesem Zusammenhang auch auf 350 zusätzliche Planstellen hin, die unabhängig von dem Fall bereits bewilligt worden waren, und kündigte an, den Entwurf eines überarbeiteten IT-Sicherheitsgesetzes vor der Vorlage ans Bundeskabinett noch einmal mit Blick auf den jüngsten Datendiebstahl zu überarbeiten.
Ziel sei es außerdem, die einzelnen Behörden noch enger zusammenarbeiten zu lassen, so das sein Cyberabwehrzentrum analog zum gemeinsamen Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern entstehe.
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