Informationsmaterial über Schwangerschaftsabbrüche.

Entwurf des Justizministeriums Infos über Abtreibung bald straffrei

Stand: 17.01.2022 16:35 Uhr

Für Arztpraxen soll es bald nicht mehr strafbar sein, im Internet über Abtreibungen zu informieren. Justizminister Buschmann legte dazu einen Referentenentwurf vor. Aus der Opposition kommt teils Zustimmung, teils Widerspruch.

Der Strafrechtsparagraf zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll aufgehoben werden. Dafür legte Bundesjustizminister Marco Buschmann nun einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen 219a vor, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet.

Als "Werbung" gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.

Bundesjustizminister Buschmann stellt Entwurf zur Abschaffung von Paragraf 219a vor

Peter Gerhardt, HR, tagesthemen, tagesthemen, 17.01.2022 22:00 Uhr

"Schutzkonzept des ungeborenen Lebens bleibt bestehen"

Für Praxen soll es durch die Änderung nicht mehr strafbar sein auf ihrer Webseite Informationen über Abtreibungen zur Verfügung zu stellen. Am Schutzkonzept des ungeborenen Lebens ändere sich dadurch aber nichts, betonte Buschmann in einer Pressekonferenz.

Die Änderung "nimmt nur Ärztinnen und Ärzten die Sorge, wenn sie sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren wollen". Wir müssen das Recht an die Realität anpassen, so der FDP-Politiker. Der Paragraf stamme aus einer Zeit, in der es noch kein Internet gegeben habe.

Union gegen Aufhebung - Linke dafür

Die Union im Bundestag wendet sich dagegen. Im Moment scheine der Mainstream zwar gegen die bestehende Regelung zu sein, sagte die Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Sie betonte zugleich: "Es geht um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, aber eben auch um das Leben des ungeborenen Kindes." Außerdem sei die Behauptung falsch, dass durch Paragraf 219a Informationen unterdrückt würden: "Es gibt kein Informationsdefizit."

Winkelmeier-Becker verteidigte die Einschränkungen, die mit dem Paragrafen 219a Ärzten für ihre Internetseiten gemacht werden. "Hier gibt es eine schwierige Abgrenzung zwischen der reinen Information und Werbung." Wenn dort etwa stehe, dass man bei dem Eingriff fast gar nichts spüre: Ist das noch eine Information, oder ist das Werbung?"

Justus Kliss, ARD Berlin, zur geplanten Aufhebung des Paragrafen 219a und den Reaktionen

tagesschau 15:00 Uhr

Außerdem äußerte die Abgeordnete Zweifel, ob die Streichung des Paragrafen mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

Die Linke befürwortet das Vorhaben. Wenn der von Buschmann angekündigte Referentenentwurf tatsächlich eine Abschaffung des Gesetzes beinhalte, "unterstützen wir das selbstverständlich und werden dem zustimmen", sagte Parteichefin Janine Wissler.

Verurteilte Ärztin Hänel freut sich über Entwurf

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel begrüßte den ersten Referentenentwurf. "Dass der Deutsche Bundestag den Paragrafen 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch streicht, erfüllt mich mit Freude, aber auch Genugtuung", teilte sie dem Evangelischen Pressedienst mit. Es seien "anstrengende, bewegte Jahre" gewesen, seit sie sich 2017 wegen eines Verstoßes gegen das Werbeverbot für Abtreibungen vor dem Amtsgericht Gießen verantworten musste. Sie hatte zuvor auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert , dass sie Abtreibungen durchführt und welche Methoden sie anwendet.

Sie war 2017 vom Amtsgericht Gießen wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seitdem kämpft sie für die Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs zog sie bis vor das Bundesverfassungsgericht.

Abstimmung mit anderen Ressorts

Der Entwurf soll mit den anderen Ressorts der Bundesregierung bald abgestimmt werden. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass "Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen". Sie hielten darin außerdem fest:

Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehört zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel wies darauf hin, dass sich Frauen, die ungewollt schwanger werden, in einer äußerst schwierigen Situation befänden. "Sie begegnen oftmals Bevormundung und Vorverurteilung, wo sie dringend Unterstützung und Beratung bräuchten." Viele Frauen suchten zuallererst im Internet nach Rat. Aber ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die fachlich am besten qualifiziert seien, dürften im Netz nicht über Schwangerschaftsabbrüche aufklären. "Diese Hürde müssen wir im Sinne der Betroffenen schnellstens aus dem Weg räumen", so die Ministerin.

Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 17. Januar 2022 um 14:00 Uhr.