Hintergrund

Hintergrund Wie Schulden zu Vermögen werden

Stand: 21.10.2009 13:25 Uhr

Taschenspielertricks nennen es die einen, ein Mittel zu mehr Transparenz die anderen. Doch was sind eigentlich "Schattenhaushalte" und "Sondervermögen"? tagesschau.de erklärt die Hintergründe.

Im Grunde erklärt sich der Begriff "Schattenhaushalt" von selbst: Eigentlich handelt es sich dabei um Mittel, die aus der üblichen Buchhaltung verschoben werden, in Bereiche, die nicht einfach einzusehen sind. Da der Begriff Schattenhaushalt aber eher einen negativen Klang hat, hat sich auf Bundesebene der Begriff der "Sondervermögen" etabliert - auch wenn die Bezeichnung "Sonderschulden" sicherlich treffender wäre.

Sondervermögen des Bundes dienen zur Finanzierung besonderer Aufgaben - etwa zur Mittelstands- oder Familienförderung, zur Finanzierung von Altlasten oder wie zuletzt zur Banken-Rettung und Finanzierung von Konjunkturpaketen gegen die Krise. Über solche Finanztöpfe hält der Bund auch Beteiligungen.

Dazu zählen zwei Arten: Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt finanziert werden wie das von Schwarz-Rot geschaffene Sondervermögen zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze. Zudem gibt es Sondervermögen, die sich das Geld am Kapitalmarkt außerhalb des Bundesetats beschaffen, wie der Sonderfonds SoFFin zur Bankenrettung oder der mit dem zweiten Konjunkturpaket aufgelegte Investitions- und Tilgungsfonds.

Schattenhaushalte tauchen in der Neuverschuldung nicht auf

Zu welcher Art das jetzt von CDU/CSU und FDP ins Spiel gebrachte Sondervermögen zählen soll, ist nach Meinung von Experten jetzt noch nicht klar abzuschätzen. Für die schwarz-gelben Koalitionäre ist ein anderer Punkt aber eh wichtiger: Sondervermögen werden buchhalterisch von den Bundesschulden getrennt. Heißt im Klartext: Schattenhaushalte tauchen in der Neuverschuldung, die für die jüngst verabschiedete Schuldenbremse relevant sind, nicht auf.

Ab 2011 tritt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse in Kraft. Sie sieht vor, dass der Bund ab 2016 in normalen Zeiten pro Jahr nur noch neue Kredite im Umfang von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen darf. Das wären derzeit knapp neun Milliarden Euro. Um die Zielmarke zu erreichen, muss die Regierung ab 2011 die Neuverschuldung kontinuierlich abbauen.

Instrument der Schuldenbremsen ad absurdum geführt

Bis dahin gilt allerdings eine Übergangsfrist. Bis einschließlich 2010 darf die Bundesregierung noch Sondervermögen bedienen. Ab 2011 ist das nicht mehr möglich. Die bis dahin eingeführten Schattenhaushalte werden dann aber auch über das Jahr 2011 hinaus weitergeführt. Die Haftung bleibt beim Bund. Genauso wie die Zinsen und die Tilgung. Eine neue Bundesregierung kann also nur noch in der kommenden Haushaltsperiode ein neues Sondervermögen bedienen. Auch wenn, so die Kritik vieler Experten, das Instrument der Schuldenbremse damit ad absurdum geführt wird.   

Die parlamentarische Kontrolle der Sondervermögen obliegt dem Bundestag. Auch wenn sie nicht Bestandteil der normalen Haushaltsdebatte sind, hat der Bundestag Entscheidungskompetenz – wie immer, wenn es um Belastungen des Bundeshaushalts geht. Ex-Finanzminister Theo Waigel (CSU) hatte wegen der Kosten der deutschen Einheit Schattenhaushalte eingeführt. Hauptargument war, dass wichtige Aufgaben eine sichere Finanzierung erforderten und nicht durch eine wechselnde parlamentarische Mehrheit gefährdet werden sollten.