Für Russlands Geheimdienst Reserveoffizier wegen Spionage angeklagt

Stand: 01.04.2022 16:50 Uhr

Ein Reserveoffizier der Bundeswehr soll über etliche Jahre den russischen Geheimdienst mit Informationen versorgt haben - auch zur Gaspipeline Nord Stream 2. Deshalb hat die Bundesanwaltschaft nun Anklage gegen ihn erhoben.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Reserveoffizier der Bundeswehr erhoben - er soll für Russland spioniert haben. Ralph G. habe spätestens seit Oktober 2014 Verbindung zu einem russischen Nachrichtendienst gehabt und diesem bis März 2020 Informationen geliefert, teilte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof mit. Im Gegenzug habe der Beschuldigte Einladungen zu Veranstaltungen russischer Regierungsstellen erhalten.

Informationen zu Wirtschaftssanktionen

Der Beschuldigte habe dem russischen Nachrichtendienst Dokumente und Informationen zugeleitet, welche teilweise aus öffentlichen, aber auch aus nichtöffentlichen Quellen im Zusammenhang mit seinen Tätigkeiten als Reserveoffizier und in der Wirtschaft stammten.

Es soll auch um Informationen über das Reservistenwesen der Bundeswehr und die zivil-militärische Zusammenarbeit gegangen sein. Daneben habe Ralph G. Einblicke in die Folgen der gegen Russland 2014 verhängten Wirtschaftssanktionen für Deutschland und die Europäische Union und zur Gaspipeline Nord Stream 2 gegeben.

Daten von Wirtschaftsangehörigen

G. soll seinen Ansprechpartnern auch personenbezogene Daten von hochrangigen Angehörigen der Bundeswehr und aus der Wirtschaft - darunter deren private Kontaktdaten - verschafft haben. Auch einen Überblick über die Sicherheits- und Verteidigungspolitik der USA und ihrer westlichen Verbündeten habe er seinen Ansprechpartnern verschafft.

Ralph G. war den Angaben zufolge Reserveoffizier der Bundeswehr und stand einem Kreisverbindungskommando als stellvertretender Leiter vor. Daneben habe er aufgrund seiner (zivil-)beruflichen Tätigkeit mehreren Ausschüssen der deutschen Wirtschaft angehört.

Kein "großer Fisch"

Aus Ermittlungskreisen heißt es, der Mann sei kein großer Fisch in der Welt der Spionage - trotzdem sind solche Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten eine Straftat, bei der auch in einfachen Fällen bis zu fünf Jahren Haft drohen. Der Angeschuldigte ist nicht in Untersuchungshaft, das OLG Düsseldorf muss nun über die Zulassung der Anklage des Generalbundesanwalts entscheiden.

Mit Informationen von Holger Schmidt, ARD-Terrorismusexperte

Holger Schmidt, Holger Schmidt, SWR, 01.04.2022 16:52 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 01. April 2022 um 15:04 Uhr.