Ein Angeklagter im Gericht
Der Mörder von Kezhia aus Klötze geht gegen sein Urteil in Berufung. (Archivbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Nach Urteil Mörder von Kezhia aus Klötze geht in Revision

02. Februar 2024, 15:09 Uhr

Am vergangenen Montag hatte das Landgericht Stendal den Mörder von Kezhia aus Klötze zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verurteilte will nun Revision einlegen.

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Der verurteilte Mörder der 19-jährigen Kezhia aus Klötze geht gegen sein Urteil am Landgericht in Stendal in Revision. Das teilte seine Anwältin am Freitag MDR SACHSEN-ANHALT mit.

Das Landgericht in Stendal hatte den 43-jährigen Tino B. am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem muss er 40.000 Euro Schmerzensgeld an die Mutter der getöteten Kezhia zahlen sowie die Beerdigungs- und Gerichtskosten begleichen. Dagegen geht er nun beim Bundesgerichtshof in Leipzig vor.

Beschwerde der Anwältin

Anwältin Julia Melz aus Leipzig teilte MDR SACHSEN-ANHALT mit, dass es selbstverständlich sei, in Revision zu gehen. Sie hatte im Prozess moniert, dass verschiedene Anträge der Verteidigung – so die Hinzuziehung der Krankenakte von Kezhia – von Richter Ulrich Galler abgelehnt wurden.

Die Anwältin hatte noch am letzten Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen den Richter mit der Begründung gestellt, er sei voreingenommen gewesen.

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MDR (Bernd-Volker Brahms, Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 02. Februar 2024 | 15:00 Uhr

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