Sachsen VW-Betriebsrat in Zwickau tritt zurück - Neuwahl geplant
Paukenschlag im Zwickauer VW-Werk: Der Betriebsrat tritt zurück und bereitet eine vorgezogene Neuwahl vor. Hintergrund sind rechtliche Auseinandersetzungen um die Wahl vor zwei Jahren.
Der Betriebsrat des Zwickauer Volkswagen-Werks tritt zurück und bereitet eine Neuwahl vor. Diese soll voraussichtlich Anfang kommenden Jahres stattfinden. Mit dem Schritt soll angesichts der Krise bei Europas größtem Autobauer mit drohendem Stellenabbau und Werksschließungen eine Zeit ohne Betriebsrat am Standort verhindert werden, hieß es zur Begründung.
In der aktuellen Krisensituation solle eine Zeit ohne Betriebsrat in Zwickau verhindert werden, hieß es. (Symbolbild)
Betriebsrat bis zur Neuwahl im Amt
Der Beschluss auf Initiative der IG Metall-Betriebsräte sei einstimmig getroffen worden. Die Gewerkschaft stellt den Angaben nach 35 der 37 Betriebsräte im Gremium. Bis zur Neuwahl bleibe der Betriebsrat im Amt und voll handlungsfähig, betonte der Vorsitzende Uwe Kunstmann.
Rechtsstreit um Wahl vor zwei Jahren
Hintergrund ist ein weiterhin schwelender Rechtsstreit um die Betriebsratswahl 2022. Der liegt inzwischen beim Bundesarbeitsgericht. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Zwickau und des Landesarbeitsgerichts war die Wahl unwirksam. Es sei gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen worden, so die Begründung. Geklagt haben Mitarbeiter, die auf einer Konkurrenzliste zur IG Metall angetreten waren.
Warum wird die damalige Wahl angefochten? (zum Ausklappen)
Am Bundesarbeitsgericht geht es konkret um zwei formelle Anfechtungsgründe. Zum einen die vollständige Anwesenheit des gesamten Wahlvorstandes während der Auszählung und zum anderen um die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes einer Auszählung unter Coronabedingungen. Beide Anfechtungsgründe müssten vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen werden. Rechtsexperten halten in diesem Zusammenhang ein Urteil gegen das Gremium für nicht ausgeschlossen. Die Folge wäre eine betriebsratslose Zeit von mindestens zwölf Wochen. Dies ist der Zeitraum, den es mindestens benötigen würde, um Neuwahlen einzuleiten.
Aktuell geht das VW-Werk in Zwickau durch schwierige Zeiten. (Archivbild)
Sollte das Bundesarbeitsgericht die Betriebsratswahl für ungültig erklären, hätte das Werk mit Inkrafttreten des Urteils keinen Betriebsrat mehr. Deshalb habe man sich "entschieden, auf Nummer sicher zu gehen und dieses Risiko für die Belegschaft so gut es geht zu minimieren", erläuterte Kunstmann weiter.
MDR (sme)/dpa